Mein Frage in das Forum:
Im Arbeitsvertrag steht Kündigungsfrist 8 Wochen zum Monatsende.
Nehmen wir mal an man gibt die Kündigung am 31.07.2009 ab.
Wie genau lautet nun der Test im Kundigunsschreiben?
"Hier mit kündige ich fristgerecht zum ..... . "
30.09.2009 oder?
Viele Dank vorab.
Forum
Kündigungstag - Kündigunsfrist
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#1 09.07.2009 11:53 Uhr
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#2 09.07.2009 12:28 Uhr
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Entscheidend ist der nachweisbare Zugang der Kündigung, ab diesem beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.
Das Ausstellungsdatum, das in der Kündigung steht, ist irrelevant. Deswegen heißt es in Kündigungen meist "[...] zum [TT.MM.JJJJ], hilfsweise zum nächstmöglichen Terim." In deinem Beispiel: Nimmt der Empfänger die Kündigung nachweisbar am 31.07.2009 an, dann wird das Vertragsverhältnis zum 30.09.2009 beendet. Schickst du sie am 31.07.2009 per Einschreiben los und sie kommt nachweisbar am 03.08.2009 an, gilt als Fristbeginn der 04.08.2009, die Frist endet dann 8 Wochen später, also am 29.09.2009 und wird ebenfalls zum 30.09. wirksam. |
#3 05.08.2009 14:23 Uhr
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Noch ne Frage:
Im Vertrag steht ohne weitere Angabe "Kündigungsfrist 2 Monate." Kann man dann auch zur Monatsmitte oder nur zum Monatsende kündigen? |
#4 05.08.2009 17:18 Uhr
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Ja, kann man siehe §623, Abs. 1 BGB. Die Fristen laufen mit Zugang der Kündigung. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnis ist eine einseitige aber empfangsbedürftige Willenserklärung. Wenn des Datum auf der Kündigung die Frist zum laufen bringt, dann könnte ich als Arbeitgeber die Kündigung schreiben und erst nach drei Wochen dem Mitarbeiter übergeben und sagen die Kündigung besteht schon drei Wochen. Leider ist für Sie auch schon die Frist zur Einreichung zur Kündigungsschutzklage abgelaufen. Das wär ganz schön Tricky.
Tipp: Wenn vorhanden Regelungen im Tarifvertreag falls vorhanden anschauen. Der Betriebsrat hilft gerne, falls vorhanden. |
#5 05.08.2009 21:18 Uhr
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Noch ein Nachschlag. Juristisch sind 8 Wochen und 2 Monate für Fristabläufe zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Sind Wochen angegeben sind wirklich die Wochen ab Fristbeginn zu zählen. Bei Monate sind es die exakten Kalendermonate.
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#6 06.08.2009 09:44 Uhr
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Also heißt das im Endeffekt mit der Klausel „ 2 Monate“, man kann nur zum Monatsende kündigen? Oder verstehe ich das falsch…
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#7 06.08.2009 15:27 Uhr
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Wenn "...zum Monatsende" so explizit im Arbeitsvertrag drinnen steht, dann greift hier die Vertragsfreiheit. Wäre es mit Monatsende nicht einzelvertraglich geregelt, dann greift das Gesetz §623, Abs. 1 BGB.
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