Moin Leute
Ich habe meinem Arbeitgeber meine Jahresfahrkarte für den Nahverkehr per Einschreiben Rückschein zugesendet.
Trotz Empfangsbestätigung behauptet er der Brief sei nie angekommen.
Nach Wochenlangen hin und her behaupten die jetzt ich hätte einen leeren Briefumschlag geschickt.
und muß jetzt etwa 600€ bezahlen bis die Fahrkarte ausläuft.
Stimmt das???
Wer muß beweisen was und wieviel in meinem Brief war????
Danke für eure Hilfe
Forum
Beweißlast bei Einschreiben/Rückschein
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#1 28.06.2009 16:56 Uhr
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#2 28.06.2009 17:34 Uhr
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Hi,
allgemein kann ich hier keine Stellung im Einzelfall nehmen. Das ist durch die eisnchlägigen Vorschriften ausdrücklich verboten. Ich kann aber darauf hinweisen, daß nach der gängigen Rechtsprechung ein Einwurfeinschreiben kein ausreichender Zustellbeweis ist, sehr wohl dagegen ein Übergabe-Einschreiben. Hier hat der Empfänger (und nicht der Postzusteller) den Erhalt quittiert. Die Frage des leeren Umschlages ist schwer zu klären; wie gesagt, das wäre eine Einzelfallberatung, die nicht erlaubt ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß die damit durchkommen. |
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