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23.02.2009 - Beliebte Fehler in der Investitionsrechnung

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flying Horst
Gast
Ich beziehe mich auf:
http://www.bwl-bote.de/20090223.htm

Ich teile die Meinung, aber nicht ganz! Warum das so ist, möchte ich klarmachen:

Bei den statischen Verfahren, insbesondere bei der Kostenvergleichsrechnung, denken wir nur in Kosten, d.h. dass es sich dabei durchaus um zahlungsungleiche Bestandteile handeln kann.

Bei den dynamischen Verfahren, insbesondere bei der im o.g. Boten dargestellen Kapitalwertmethode, denken wir nur in Zahlungen, d.h. dass sich dabei durchaus um kostengleiche Bestandteile handeln kann, aber nicht muss.

Somit haben wir eine Faktorbewertungsmethode. Das ist die Kostenvergleichsrechnung. Eine Cash-Flow-Bewertungsmethode ist hingegen die Kapitalwertmethode. 2 Unterschiedliche Dinge also!

Hätte ein Unternehmen die Möglichkeit, die im Boten geschilderte Investition i.H.v. 60.000€ zu tätigen, ohne dass dafür FK aufgenommen werden muss, was ja bei 100.000€ Einlage eigentlich der Fall wäre, gilt obige Barwertrechnung, denn für die Maschine mussten keine Zahlungen extra ausgegeben werden.

Angenommen, es existiert nur eine Geldeinlage i.H.v. 25.000€ (z.B. bei einer GmbH) und muss (d.h. es geht nicht anders) der Rest (60.000€-25.000€ = 35.000€) exakt für diese Anlage ausgegeben und bezahlt werden, so besteht zwar in der Kapitalwertrechnung ein Saldierungsverbot, denn 60.000€ werden angesetzt, aber das Darlehen muss zurückgezahlt werden und diese Rückzahlungen können der Anlage zugerechnet werden. Wird der ganze Krempel getilgt und müssen, sagen wir 35.000,00€ * 1,125 = 39.375,00€ (bei 12,5% Effektivzins) als Annuität an den Kreditgeber zurückgezahlt werden in 3 Jahren (ok: Idealbeispiel *g*), so ist es doch klar, dass diese Zahlungen der Anlage zuzurechnen sind. 39.375,00€/3 = 13.125,00€ jedes Jahr weniger im nicht abgezinsten Zahlungssaldo, also 25.000€-13.125,00€ = 11.875,00€ jedes Jahr.

Ich behaupte also, dass eine strikte Nichtbetrachtung der Auszahlungsströme für fremdfinanzierte Investitionen falsch ist!


Ich habe bereits verstanden, dass es in der Kostenrechnung nicht um Zahlungen geht und das für die Aufrechterhaltung und Weiterführung des Betriebes nur Kapital, aber kein Fremdkapital gebraucht wird. Mir ist weiterhin klar, dass eine Maschine (i.S.d. Kostenrechnung) nicht "teurer" für Unternehmer B ist, nur weil Unternehmer A sich das Geld dafür zinsfrei bei der Oma leiht und Unternehmer B dafür Zinsen blechen muss. Mir ist klar, dass eine Unterscheidung "Schuldzinsen/keine Schudzinsen" den Faktoreinsatz verzerrt!

Mir ist daher klar, dass hier der für 60.000€ gekaufte Produktionsfaktor "Maschine" und das in meinem Beispiel angeführte Annuitätendarlehen in der Kostenvergleichsrechnung zu einer Verzerrung führen würden - siehe die Sache mit der Oma.
Bei einer dynamischen Rechnung jedoch betrachtet man Zahlungsströme. Das predigst Du so häufig. Warum ist es Dir hier egal? Das verstehe ich eben nicht.

In Deinem Beispiel tut sich zwar in der Bilanz nichts, aber was ist mit den Zinszahlungen (WIR REDEN JA VON ZAHLUNGEN!!!)? Ok: hier kann man meiner Meinung nach einwänden, dass auch die Zinszahlungen nicht den Wert der Anlage auf der Aktivseite mindern. Und trotzdem wird etwas gezahlt und genau darum geht es doch: um Zahlungen! Doch wenn ich eben eine dynamische Rechnung mache, so mache ich doch zunächst mal genau so eine Zahlungsrechnung. Und wenn ich eben Geld zurückzahlen muss - auch Zinsen, so spiegelt sich das negativ wieder im Kapitalwert. So oft schreibst du, dass sich diese Zinszahlungen nicht in der Kostenvergleichsrechnung wieder finden sollen aber in einer Zahlungsrechnung sollen sie es auch nicht? Dabei hat man doch grade diese 2 Methoden: einmal die Cash-Methode, einmal die Faktorbewertung. Beides wirft ein unterschiedliches Licht auf die Realität. Warum aber plötzlich auch Zinszahlungen ausblenden in einem dynamischen Verfahren, würde doch in unserem Beispiel der Zahlung der Zinsen und der Tilgung eben genau EIN Investitionsobjekt gegenüberstehen (Zurechnung ist also gegeben)? Eine Ausblendung der Zinszahlungen für die Überlassung eines Kredites zur Investition in ein betriebsnotwendiges Vermögen ist mE falsch, weil dies zu einer Vermischung der beiden unterschiedlichen Rechenmethoden führt und eine klare Abgrenzungen zwischen Faktorbewertung und Zahlungsbewertung nicht mehr stattfinden kann.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

Hi,

Natürlich, wenn Du ein Darlehen aufnimmst, um die Anlage als solche zu finanzieren, dann könntest Du die aus dem Darlehen folgenden Zahlungsströme der Anlage zurechnen. Darauf gehe ich ja auch im 2. Absatz unter der letzten Bilanzsskizze ein. Wenn Du diese Zahlungen in die Rechnugn einbeziehst, dann erhälst Du aber nur noch die Bewertung dieses Investors und nicht mehr der Anlage selbst. Gewiß würde man es so machen - und damit abbilden, daß die Anlage (aus dynamischer Sicht) bei dem "armen" Anleger, der sich das Geld leihen muß, weniger vorteilhaft ist als bei dem "reichen" Anleger, der das Geld schon locker hat. Das wird aber auch gar nicht bestritten: dem Absatz steht ja:

Zitat
Darlehen oder andere Finanzierungsvorgänge dürfen nicht mit der Anfangsauszahlung saldiert oder anders verrechnet werden.


(Hervorhebung jetzt hinzugefügt)

Du sollst also stets den ganzen Anfangsbetrag i.H.v. 60.000 Euro als Anfangsauszahlung bewerten und damit nichts verrechnen. Nachher entstehen natürlich andere Zahlungen, wenn fremdfinanziert wurde. Das gilt beispielsweise auch für Leasing-Transaktionen (vgl. der zweite der beiden Punkte weiter unten).

Es wäre dann aber ratsam, u.U. zwei Rechnungen zu machen: mit und ohne Darlehen. Dann kann man nämlich sehen, um wieviel der interne Zinsfuß der Investition besser wäre, wenn mögliche Kredittransaktionen nicht berücksichtigt werden. Das gilt auch für den Fall direkt zurechenbarer Subventionen (vgl. unten in dem Artikel).

Alels weitere ggfs. später, muß jetzt zu einem Auftraggeber...
flying Horst
Gast
Na dann haben wir uns ja richtig verstanden.

Die selbe Rechnung 2 mal zu machen ist sicher nicht falsch. Wichtig dabei ist, und das sagst du ja selbst, dass man immer weiss, was die Rechnung jetzt genau aussagt.
Mitglied
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Ort: Erfurt
Der Gedanke in solchen Fällen (ich habe das mit dem Leasing-Bsp dargestellt) ist zu zeigen,

- ist die Anlage vorteilhaft?
- ist die Anlage für mich vorteilhaft?

Das setzt aber eine solche Zurechenbarkeit von Zinszahlungen voraus; dies ist indes häufig nicht der Fall, wenn z.B. ein Darlehen besteht, von der Summe aber eine Vielzahl von einzelnen VG angeschafft werden (was häufig ist). Dann geht diese Zurechnung nämlich verloren.

Der Grundgedanke dahinter: die Dinge separat betrachten, also die Investition als solche bewerten. Das ist mE nach objektiver!
flying Horst
Gast
Bei der Unterscheidung, ob die Anlage allgemein ("gesamtwirtschaftlich") vorteilhaft ist und ob sie für mich als Unternehmer vorteilhaft ist, stimme ich uneingeschränkt zu!

Wenn ein Darlehen besteht und der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme nicht genau eine Investition in eine Sachanlage geplant hatte, sondern vielmehr eine Liquiditätsabsicherung erreichen wollte, dann aber plötzlich doch Maschinen damit finanziert werden, ist mir klar, dass so eine Zurechnung (siehe dein Beispiel mit Aktiva/Passiva) unsinnig ist!

Wird aber ein Darlehen aufgenommen, mit dem sagen wir 2 der o.g. Maschinen gekauft werden sollen (d.h. das Darlehen ist genau den beiden Maschinen zurechenbar), sokann man doch die Zahlungsströme auf beide Maschinen gleichmäßig aufteilen. Man dividiert durch 2, schließlich sind auch die Anschaffungskosten gleich, weil 2 gleiche Maschinen. :wink:
Auch dagegen würde meiner Meinung nach nichts sprechen!

Komplizierter wird es natürlich wenn z.B. ein großer Kopierer für 2000€, eine Maschine für 20.000€ und ein Rechner für 1800€ gekauft werden und auch hier das Geld nur in Form eines Darlehens aufgebracht werden muss, welches logischerweise 23.800€ beträgt. Hier macht es meiner Meinung nach Sinn die Zahlungsrückflüsse den Anschaffungskosten (i.S.d HGB) über die Laufzeit zu verteilen.


Anteil Maschine = 100% * 20.000€/23.800€ = 84,0336%
Anteil PC = 100% * 1.800€/23.800 = 7,563%
Anteil Kopierer = 100% * 2.000€/23.800 = 8,4034%

23.800€ * 1,12 (Effektivzins) = 26.656€

Wir setzen für die nicht diskontierten Zahlungsrückflüsse (jährlich sollen sie konstant sein) folgende Nutzungszeiten voraus:
ntechn., Maschine = 10 Jahre,
also 84,0336%*26.656€/10 Jahre = 2.240,00€/Jahr
oder: (20.000€/23.800€) * 26.656€ / 10 Jahre
bzw. (20.000€/23.800€) * 23.800€ * 1,12 / 10 Jahre
ergo: =1,12*20.000€/10 Jahre = 2.240€/Jahr

ntechn, PC = 3 Jahre
1,12*1800€/3 Jahre = 672€/Jahr

ntechn, Kopierer = 8 Jahre
1,12*2.000€/8 Jahre = 280€/Jahr

Kontrolle:
8 * 280€ + 3 * 672€ + 10 * 2.240€ = 26.659€

Auch das wäre doch betriebswirtschaftlich sinnvoll...


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