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Projektarbeit Software

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Registriert: Mar 2009
Beiträge: 6
Hallo,
ich habe da ein kleine Problem mit meiner Projektarbeit. In meiner Arbeit, geht es um die Einführung einer neuen SAP Software welche ich wirtschaftlich analysiere. Ich weiss nicht ganz genau, wie sich das mit der AfA verhält. Bis jetzt habe ich es überhaupt nicht berücksichtigt. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Ort: Erfurt
Hi,

die AfA für Software ist ein facettenreiches Problem. Allgemein mußt Du erst klären,was Du willst. Ich vermute, daß es Dir um eine Kostenentscheidung geht. Daher sind alle steuerlichen Grundlagen irrelevant. Du mußt hier, wie auch sonst, mit Kalk. Abschreibung = (WBW – SW) / n rechnen. Hierzu folgende Hinweise:

- WBW ist die nächste Customization, die vielleicht später notwendig wird. Software ist nicht unbeschränkt nutzbar. Was Du jetzt machst, muß vielleicht in der zukunft wiederholt werden.

- Die Nutzungsdauer n ist die Zeit, für die die bestehende Version voraussichtlich genutzt wird.

- Der SW der bestehenden Investition ist dann vermutlich null.

Das gilt aber nur, wenn die Software-Investition eine selbständige investition ist. Das dürfte bei einer SAP-Anpassung jedeoch der Fall sein. Firmware-Programmierungen und ähnliche Projekte im Bereich der Industrie sind oft Erweiterungen und keine selbständigen Investitionen.
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Beiträge: 6
Ja ganz so einfach ist das ganze leider nicht. Der Restwert der Software wird nicht 0 sein, da über einen Wartungsvertrag jährlich mehrere Updates und Gesetzesanpassungen erfolgen. Weiterhin ist es nur ein Erweiterung von SAP im Vergeich mit einen anderen Anbieter, der dieses auch kann und die Daten zum Import ins SAP bereit stellt.
Im grossen und ganzen Handelt es sich um eine Erweiterung einer vorhandenen Investition.
Kann ich hier so argumentieren, das durch den Wartungsvertrag im Prinzip keine Abnutzung und somit auch keine Wertminderung erfolgt?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Ja ganz so einfach ist das ganze leider nicht. Der Restwert der Software wird nicht 0 sein, da über einen Wartungsvertrag jährlich mehrere Updates und Gesetzesanpassungen erfolgen.


Das alleine muß noch keinen SW ungleich null begründen.

Zitat
Weiterhin ist es nur ein Erweiterung von SAP im Vergeich mit einen anderen Anbieter, der dieses auch kann und die Daten zum Import ins SAP bereit stellt.


Wenn etwas Neues geschaffen wird, weas in SAP vorher nicht vorhanden war, dann ist das auf jeden Fall eine Investition.

Folgene Frage könnte bedeutsam sein: sind die Wartungen/Änderungen, die durch den erwähnten Wartungsvertrag erfolgen, mit der jetzt anstehenden Investition vergleichbar, oder nur laufende Aktualisierungen, die nichts Neues schaffen?

Zitat
Kann ich hier so argumentieren, das durch den Wartungsvertrag im Prinzip keine Abnutzung und somit auch keine Wertminderung erfolgt?


Die Frage zeigt, daß Dir das Konzept der kalkulatorischen Abschreibung nicht geläufig ist. Nur handels- und steuerliche Abschreibungen haben etwas mit Abnutzung zu tun. Die kalkulatorische Abschreibung ist keine Bewertung einer Abnutzung.
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Beiträge: 6
Ich glaube wir sind auf unterschiedlichen Wegen. Gemeint hatte ich, dass ich natürlich in eine Software investiere. Aufgrund eines Wartungsvertrages in den Folgejahren für meine Investition, bleibt diese immer auf den aktuellen Stand, was eine Investition später eigentlich nicht erforderlich machen würde.
Somit habe ich auch Probleme mit der Rechnung, WB-SW/n, da ich nach n Jahren durch den Wartungsvertrag nicht neu investieren müsste.

Kann man das so sehen?
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Ich bin mir nicht so sicher, ob wir aneinander vorbeireden:

Zitat
Kann ich hier so argumentieren, das durch den Wartungsvertrag im Prinzip keine Abnutzung und somit auch keine Wertminderung erfolgt?


Hier wird die Abschreibung im Bereich der Kostenrechnung mit Abnutzung in Verbindung gebracht. Das ist nicht richtig. Abnutzung spielt in der kostenrechnerischen Abschreibung keine Rolle. Man kann diese Frage also so gar nicht stellen.

Zitat
Gemeint hatte ich, dass ich natürlich in eine Software investiere. Aufgrund eines Wartungsvertrages in den Folgejahren für meine Investition, bleibt diese immer auf den aktuellen Stand, was eine Investition später eigentlich nicht erforderlich machen würde.


Ja, und dann ist zu klären, ob das wirklich Wartungen oder erneute Investitionen sind. Wenn es sich um Wartung handelt, dann entstehen durch die Warungsarbeiten Kosten. Wenn diese Einsätze Investitionen sind, dann entsthen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aber eben keien Kosten i.S.d. Kosten- und Leistungsrechnung.

Es geht um die zugrundeliegenden Begrifflichkeiten. Diese müssen scharf angegrenzt werden. Fehler hierbei führen zu Problemen bei solchen Arbeiten.

Zitat
Somit habe ich auch Probleme mit der Rechnung, WB-SW/n, da ich nach n Jahren durch den Wartungsvertrag nicht neu investieren müsste.


Nein, irgendwann muß auf jeden Fall investiert werden. Wenn der Wartungsvertrag wirklich nur ein Wartungsvertrag im Sinne des Wesentlichkeitsgrundsatzes ist, dann hat die Software doch eine beschränkte Nutzungsdauer. Ein gutes Maß für die Schätzung von n ist die erwartete Restlebensdauer bis zu einer erforderlichen Neuprogrammierung z.B. durch Erscheinen eines ganz neuen SAP-Releases.

Soweit ich sehe, ist die Sache kostenrechnerisch nicht sehr problematisch, aber wir müssen es hinkriegen, die umgangssprachlichen Bedeutungen hinter uns zu lassen und die fachlich korrekten Definitionen anzuwenden. Das will ich hier herbeibringen, denn das muß der Arbeit zugrundeliegen!


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