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Körperschaftssteuer

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Mitglied
Registriert: Aug 2008
Beiträge: 49
Ort: Nürnberg
Hallo Zusammen,

werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens lt. KStG Spenden hinzugerechnet oder abgezogen?

LG,
sun.shine
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

das ist etwas komplexer. Ich vermute, daß Du Dich auf die Sachverhalte des §9 Abs. 1 Nr. 2 KStG beziehst? Hier sind aber nicht alle Spenden abzugsfähig; der § kennt Grenzwerte.
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Guten Morgen allerseits!

Das zvE wird aufgehend vom Steuerbilanzgewinn bzw. vom Jahresüberschuss ermittelt. Da § 9 KStG den Spendenabzug für steuerliche Zwecke beschränkt, erfolgt tendenziell eine Hinzurechnung (handelsrechtlich haben die Spenden das Ergebnis ja voll gemindert). Der Hinzurechnungsbetrag ist jedoch variabel und wird von diversen Größen beeinflusst.

Gruß
Gustav


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