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i. A. ?

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Mitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 353
Hallo zusammen,

ich arbeite seit kurzen im einem großen Konzern und mich wundert, dass alle nur mit Name & Firma in der Signatur arbeiten.
Ist nicht mindestens immer ein i. A. erforderlich? Ansonsten würde man sich doch als Inhaber ausgeben?
Oder ist das, da es sich um eine AG handelt, dann was anderes?!

Danke
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

die AG hat als Kapitalgesellschaft keinen Inhaber (Vertretung durch Organe = Fremdorganschaft). Eigentlich wäre ein Hinweis auf die Art des Vertretungsverhältnisses sinnvoll (i.A., i.V., ppa oder was auch immer). Rein rechtlich ist das ohne eine solche Kennzeichnung eine Anscheinsvollmacht. Diese ist ein Rechtsinstitut, das sich durch die Rspr entwickelt hat, das aber noch nicht im HGB oder im BGB manifest ist. Beachte aber die Pflichten zur Angabe gesellschaftsrechtlicher Informationen auf Geschäftsbriefen, Webseiten usw. Hierdurch ist die rechtliche Vertretung bereits unmißverständlich klar (z.B. Angabe des Vorstandsvorsitzenden mit vollem Namen usw).


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