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...BDSG... ;-)

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Habe mal ne Frage:

Unternehmen A bietet konferenzen an. Unternehmen B nutzt diese, ist also Kunde von A. Unternehmen B konferiert mit verschiedenen Personen.

Darf nun Anbieter A einen service anbieten, womit Unternehmen B Daten bekommt über die getätigten einwahlen?

Z.B. welche Person wählt sich wo ein? Müssen die nummern/ IP ect aus Datenschutzgründen verschlüsselt sein?

Dank im Voraus!
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Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
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Hi,

Zitat
Darf nun Anbieter A einen service anbieten, womit Unternehmen B Daten bekommt über die getätigten einwahlen?


meine Einschätzung nach eindeutig nicht. Auch IP-Nummern können personenbezogene Informationen sein; ob sie das sind, ist aber nicht im Einzelfall zweifelsfrei festzustellen (eine dynamische IP ist i.d.R. nicht personenbezogen, eine statische ist es aber meist schon). Wenn A Einwahldaten zur Verfügung stellt, würde ein Datenschutzverstoß mindeytens sehr wahrscheinlich sein, wenn die Eiwnahlen nicht nur B, sondern auch Drittparteien betreffen.

Wenn die Einwahldaten, die B zur Verfügung gestellt werden, auch nur B betreffen, könnte rein theoretisch immer noch ein Datenschutzverstoß entstehen (wenn nämlich B wiederum verschiedenen Personen eine Nutzung gestattet). Dann wäre aber die einfachste Lösung, A zu empfehlen, im Vertrag mit B eine Zustimmungsklausel vorzusehen – so etwa wie die IP-Nummern von (unangemeldeten) Wikipedia-Autoren, die ebenfalls aufgezeichnet werden. Hier muß der IP-Nutzer vor der Speicherung zustimmen.
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Danke sehr, dass dachte ich mir schon.

Hast du noch nen paar Hasunummern des BDSG für mich??

René
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Erst heute abend, Lehrveranstaltung, keine Zeit
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Erst heute abend, Lehrveranstaltung, keine Zeit


Ok, danke!
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Vielen dank Harry!
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