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Prozedere Steuererklärung GbR

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Mitglied
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 13
Ort: Nürnberg
Hallo Zusammen,

mein Bruder und ich führen seit dem 1.1.2008 zusammen eine GbR, die Schallplatten über das Internet verkauft. Nun ist das erste Geschäftsjahr rum. Die Buchführung habe ich selber gemacht und nun steht auch bald der Jahresabschluss. Das Geschäft und die einzelnen Geschäftsvorfälle sind recht einfach.

Ich habe nun also eine Endbilanz und eine entsprechende GuV. Der Jahresüberschuss ist bekannt und auch die Stände der beiden Kapitalkonten. Das Beteiligungsverhältnis der beiden Gesellschaftern an der GbR (Einlagen, Arbeitsaufwand und Gewinn) ist 1:2.

Ich habe nun folgende Frage: Was muss ich nun steuerrechtlich tun? Welche Unterlagen benötigt das FA am Unternehmenssitz, welche Unterlagen für die beiden Steuererklärungen.

Kann ich einfach die Bilanz und GuV an das Finanzamt senden, oder gibt es da Formulare?

Vielleicht kann mit hier jemand den Weg aufzeigen. Einen Steuerberater haben wir nicht.

Gruß

Michael Herrmannn
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Hallo Michael,

also Ihr müsst

1.) beim Betriebsstätten-FA eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns der GbR, eine Umsatzsteuererklärung und eine Gewerbesteuererklärung abgeben

2.) den jeweils zugerechneten Gewinnanteil aus der Feststellungserklärung in Eure Einkommensteuererklärungen übernehmen und diese beim Wohnsitz-FA abgeben.

Es gibt für alles Vordrucke. Bilanz und GuV müssen beigefügt werden. Ich empfehle dringend die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Alles andere geht über kurz oder lang ins Beinkleid!!!

Gruß
Gustav
Mitglied
Registriert: Jan 2007
Beiträge: 13
Ort: Nürnberg
Hallo Gustav,

vielen Dank für deine Anmerkungen. Ich sehe mittlerweile ein, dass wir einen Steuerberater hinzuziehen sollten. Ich denke aber, dass wir weiterhin die laufende Buchhaltung selber machen können.

Mit welchen Kosten müssen wir denn ungefähr rechnen? Die Kosten für den Steuerberater können wir als Betriebsausgabe verbuchen, oder? Gilt das auch für Tätigkeiten, die unter den Punkt 2) fallen?

Gruß,

Michael Herrmann


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