Hallo Steuerfüchse!
als echter Nebenberufler werde ich voraussichtlich 2008 erstmals den Übungsleiter-Freibetrag überschreiten. Gibt es sowas wie pauschalierte Werbungskosten / Betriebsausgaben?
Wer hat weitere Tips zu diesem Thema?
Herzliche Grüße
Klaus üss Allmeschwier
Forum
Erstmals über Übungsleiter-FB, gibt es pauschalierte BA/WK?
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#1 20.11.2008 18:55 Uhr
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#2 22.11.2008 23:35 Uhr
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Hi,
nein, es gibt keine Pauschalisierung bei den Werbungskosten, denn es gibt keine Werbungskosten. EIne freiberufliche Lehrtätigkeit führt zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, und das ist eine Überschußeinkunftsart. Hier gibt es nur Betriebsausgaben – was ein großer Unterschied ist, denn Werbungskosten sind recht restriktiv geregelt (es darf nur, was erlaubt ist), während Betriebsausgaben viel flexibler sind (alles erlaubt, was nicht verboten ist). Genau deshalb ist das mit einer Pauschalisierung auch keine sehr gute Idee: es ist steuerlich viel interessanter, jeden verfügbaren Beleg zu sammeln und das bekannte Spiel "ich jage die goldene Null" zu veranstalten. Fyi: die goldene Null steht auf dem Steuerbescheid. Im Feld "festgesetze Einkommensteuer". |
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#3 24.11.2008 00:12 Uhr
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Goldene Null - ach wie schön. Treffender kann man es nicht ausdrücken ![]() |
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#4 24.11.2008 13:54 Uhr
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Salü!
Dann frei wie unsere Vorfahren aus der Urzeit: Jagen und Sammeln! Gibt es hierbei Ausgaben, an die man und frau nicht sofort denkt? :wink: Merci, Klaus üss Allmeschwier |
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#5 24.11.2008 22:53 Uhr
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Also meistens läuft es bei Freiberuflern so, daß die Trennung zwischen Betriebsausgaben und Ausgaben der privaten Lebensführung schwierig ist. Solange eine betrügerische Intention nicht offensichtlich ist, es sich also wirklich um Grenzfälle handelt, ist das keine Steuerhinterziehung, sondern nur die bis an den Anschlag gehende Ausnutzung von Gestaltungsspielräumen. Persönliche Voraussetzung ist, etwas privat zu tun, was man auch beruflich tut. Solange ein Gegenstand > 10% beruflich genutzt wird (gewillkürtes Betriebsvermögen ist) ist es für das FA schwierig, und im Einzelfall nicht erfolgversprechend, Prüfungen vorzunehmen.
Beispiel: jemand schreibt gerade sein 13. Buch, das im kommenden Jahr in einem bekannten Verlag erscheinen soll. Natürlich steht "Autor" im Feld "Beruf" in der Steuererklärung, aber dort steht auch "Berater", Dozent", "Programmierer" und "Fachübersetzer", alles wohlgemerkt nachweislich wahrheitsgemäß. Diese Person kauft jedes Jahr für viel Geld Bücher. Die haben zum Teil berufliche, zum Teil private Veranlassung. Natürlich werden Krimis und Kinderbücher nicht als Betriebsausgabe durchgehen (aber auch nicht als solche erklärt); die privaten Interessen des Autors ähneln aber seiner beruflichen Tätigkeit. Das kann das FA nicht im Einzelfall differenzieren. Viele Bücher, die eigentlich teilweise oder ganz privat erworben wurden, werden daher steuerlich anerkannt und die VSt. wird erstattet. NIcht illegal, nicht legal, eine Grauzone... Oder: der bekannte Autor setzt auch seien eigenen Bücher, macht den kompletten Grafik-Workflow, bis zur fertigen Preprint-Produktion. Die Drucker lieben ihn dafür ;-) die Setzer des bekannten Verlages weniger. Der Autor hat sechs Rechner in seinem Büro, große Eizo FlexScan S2410W-Bildschirme, alles vom Feinsten. Die betriebliche Veranlassung ist unschwer zu demonstrieren. Daß der erwähnte Autor auch ein Computerfreak ist, und Spaß an ständigen PC-Basteleien hat, kann das FA nicht beanstanden. Alle Teile und Komponenten werden daher anerkannt; es gibt nur Debatten über die Abgrenzung von Aufwendungen und nachträglichen Herstellungskosten, nicht aber über die Anerkennugn dem Grunde nach. Vorsteuererstattungen kommen prompt. |
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