Hallo,
ich muss als Privatperson eine Kleinbetragsrechnung für eine Dienstleistung schreiben.
Welche formalen Kriterien müssen dabei erfüllt sein?
Als Privatperson muss ich ja nicht die Ust auf der Rechnung aufführen.
In welcher Form weise ich auf die Steuerbefreiung hin?
Gruß
bluesky
Forum
Kleinbetragsrechnung
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#1 15.11.2008 01:00 Uhr
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#2 16.11.2008 15:09 Uhr
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Hallo bluesky,
da Du kein Unternehmer bist bzw. nicht als solcher handelst, unterliegt Deine Leistung nicht der Umsatzsteuer ("nicht steuerbar". Folglich können Dir die Formalien des Umsatzsteuergesetzes völlig egal sein, auch wenn Du möglicherweise zivilrechtlich verpflichtet bist, eine Rechnung (Quittung nach § 368 BGB???) auszustellen. Du kannst also grundsätzlich reinschreiben, was Du willst. Wichtig ist, dass Du keine Steuer offen ausweist und nicht der Anschein erweckt wird, dass Du Unternehmer wärst (z.B. durch Angabe einer Steuernummer oder Bezugnahme auf eine "Steuerbefreiung", denn die gilt nur für Unternehmer). Gruß Gustav |
#3 18.11.2008 00:53 Uhr
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Hallo Gustav,
vielen Dank für die kompetente Antwort. Hat mir sehr geholfen. Beste Grüße bluesky |
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