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Kleinbetragsrechnung

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 148
Hallo,

ich muss als Privatperson eine Kleinbetragsrechnung für eine Dienstleistung schreiben.
Welche formalen Kriterien müssen dabei erfüllt sein?
Als Privatperson muss ich ja nicht die Ust auf der Rechnung aufführen.
In welcher Form weise ich auf die Steuerbefreiung hin?

Gruß
bluesky
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Hallo bluesky,

da Du kein Unternehmer bist bzw. nicht als solcher handelst, unterliegt Deine Leistung nicht der Umsatzsteuer ("nicht steuerbar"). Folglich können Dir die Formalien des Umsatzsteuergesetzes völlig egal sein, auch wenn Du möglicherweise zivilrechtlich verpflichtet bist, eine Rechnung (Quittung nach § 368 BGB???) auszustellen. Du kannst also grundsätzlich reinschreiben, was Du willst. Wichtig ist, dass Du keine Steuer offen ausweist und nicht der Anschein erweckt wird, dass Du Unternehmer wärst (z.B. durch Angabe einer Steuernummer oder Bezugnahme auf eine "Steuerbefreiung", denn die gilt nur für Unternehmer).

Gruß
Gustav
Mitglied
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 148
Hallo Gustav,

vielen Dank für die kompetente Antwort. Hat mir sehr geholfen.

Beste Grüße
bluesky


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