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Rückgaberecht nur gegen Wertgutschrift/ Thema geklärt!!!

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Registriert: Sep 2008
Beiträge: 1
Hallo Liebe Forumgemeinde,

möchte mit Ihnen folgende Situation klären

Ich möchte nach Kauf eines Kleidungstücks vom Rückgaberecht gebraucht machen ohne Nennenswerte Gründe.

Ist es

a= überhaupt gesetzlich festgelegt, dass man eine Rückgaberecht hat??

b= zulässig, die Ware nur gegen eine Wertgutschein einzulösen welcher auch nur in diesem Geschäft eingelöst werden kann??

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Thema geklärt
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Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 218
Ort: München
Falls das Teil im Laden gekauft wurde und kein Mangel vorliegt, dann ist eine Rücknahme und Auszahlung des Geldbetrags reine Kulanz. Ein Anspruch auf Auszahlung des Geldbetrages besteht also nicht. Anders das ganz natürlich beim Kauf gem. Fernabsatzgesetz. ..


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