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Abgeltungssteuer

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Registriert: Jul 2008
Beiträge: 16
Guten Morgen,
was muss man als Privatperson über die Abgeltungssteuer wissen bzw.beachten?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Moin,

das hängt vermutlich weniger von der Eigenschaft als Privatperson ("Verbraucher" i.S.d. BGB?) ab, sondern von den gewählten Anlageformen, denn die Abgeltungssteuer soll ja die Zinsabschlagsteuer ersetzen und alle Anlageformen erfassen. Lebensversicherungen sind aber soweit ich weiß ausgenommen, denn hier gab es ja schon 2006 eine Reform. Allerdings unterliegt ab 2009 auch der Verkauf einer Lebensversicherung, die noch keine 12 Jahre bestanden hat, der Abgeltungssteuer. Auch für "Privatpersonen" bedeutsam dürfte sein, daß ab 2009 auch die Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Aktienverkäufen mit allen anderen Kapitaleinkünften gestrichen wird. Damit wird ab 2009 ein Ausgleich nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ermöglicht. Ein Ausgleich zwischen verschiedenenen Einkunftsarten wird unzulässig. Für private Anleger wird außerdem ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen von 801 Euro eingeführt (§20 Abs. 9 Satz 1 EStG i.d.F. ab 2009). Dies entspricht der Zusammenfassung von Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Das sind die Punkte, die mir da so einfallen...
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 16
Danke für die schnelle Antwort.


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