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§ für sofortige Aktivierung und Abschreibung

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Registriert: Feb 2007
Beiträge: 9
Hallo,
ich bin gerade auf der Suche nach einem § der angibt, dass die Aktivierung von Wirtschaftsgütern sofort (also bei Wareneingang) erfolgen muss.
z.B § 253 HGB besagt, dass " die Anschaffungs- oder Herstellkosten um die planmäßige Abschreibung zu vermindern sind". Aber ab wann das genau erfolgen muss steht da auch nicht drin.

:roll:

Würde mich sehr über Vorschläge von eurer Seite freuen.
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

den gibt es so wenig wie es eine Legaldefinition des Vermögensbegriffes etwa nach dem Vorbild des IFRS F49a gibt. Es geht aber aus der Natur der Sache hervor: wenn Du einen eingekauften Gegenstand besitzt, also der Lieferant seine Lieferverpflichtugn erfüllt hat, dann steht die Sache bei Dir im Lager herum – und ist als Vermögen zu aktivieren. Der Verbrauch, also der Aufwand, entsteht eben erst später – u.U. sogar in einer ganz anderen Periode.

Über die ungenaue Ausdrucksweise des Gesetzgebers ("Anschaffungskosten" obwohl keine Kosten vorliegen), haben sich schon viele vor Dir geärgert.

Zur fehlenden Vermögensdefinition, vgl. http://www.bwl-bote.de/20080506.htm.
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Registriert: Jul 2008
Beiträge: 47
Einen wunderschönen guten Abend,

ich möchte den Beitrag von Harry gerne ergänzen, wobei es mir auf zwei Bereiche ankommt:

1)

Wirtschaftsgüter müssen sofort bei Anschaffung angesetzt werden. Das ergibt sich aus dem Gebot der zeitnahen Aufzeichnung über § 238 HGB, die Buchführungspflicht selbst betreffend, § 239 HGB, der bestimmt, dass erforderliche Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden müssen und geht beim Jahresabschluss über 246 HGB dahin, dass alle Vermögensgegenstände im Jahresabschluss enthalten sein müssen.

2)

In der Praxis wird der Wareneinkauf oft über ein Aufwandskonto gebucht. Dies ist lediglich eine Krücke, solange keine Inventur gemacht wird. Erst wenn die Inventurwerte vorliegen, wird der alte Bestand in den Aufwand, der neue Bestand in die Bilanz gebucht.

Bei dieser Handhabung ist natürlich jedes Zwischenergebnis - zum Beispiel in der betriebswirtschaftlichen Auswertung - »verkehrt«, weil die Bestandsänderung nicht ausgewiesen wird. Man tröstet sich damit, das »es wohl bei gleichmäßigem Geschäftsgang« keine großen Werteveränderung gegeben hat.

Diese Handhabung ist unbefriedigend – und wird in der Regel erst auf Grund konkreter und hartnäckiger Nachfragen berichtigt.

In den letzten Jahren wird vermehrt mit Warenverkehrssoftware gearbeitet. Hier wird im Idealfall die Ware bei der Anlieferung elektronisch erfasst (gescannt), automatisch mit dem zutreffenden Wert in den Warenbestand gebucht, und bei Auslieferung wieder gescannt und damit automatisch aus dem Warenbestand raus in den Wareneinsatz gebucht. Das ist wunderbar, wenn die Software richtig läuft.

Auf Grund der Handhabung der täglichen Praxis kann ein Lernender schon ins Grübeln kommen, ob das nach dem alten Verfahren so alles richtig ist. Und ich finde es gut, wenn so viel wie möglich davon ganz trocken hinterfragt wird – denn das übt.

Viele Grüße

Fred

aus einem aufklarenden Düsseldorf kurz vor der Eisdiele
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
In der Praxis wird der Wareneinkauf oft über ein Aufwandskonto gebucht. Dies ist lediglich eine Krücke, solange keine Inventur gemacht wird.


Es ist vor allem ein heftiger Fehler. Auch wenn man bei der Inventur die Korrekturbuchung macht, hat man vorher keinen korrekten Ausweis des Vermögens bzw. der Aufwendungen. Keine Zwischenbilanz, keine Zuschlagssätze, grausel. In http://www.bwl-bote.de/20061107.htm habe ich mich dazu mal ausgelassen...

Zitat
Diese Handhabung ist unbefriedigend – und wird in der Regel erst auf Grund konkreter und hartnäckiger Nachfragen berichtigt.


Genau einen solchen Fall habe ich gerade, nächste Woche gibt es intensive Beratungen mit denen. Mal sehen, ob ich die eines Besseren belehren kann...
Mitglied
Registriert: Jul 2008
Beiträge: 47
Einen wunderschönen guten Abend Harry,

Danke für den Link. Gut dargestellt. In vielen Kursen, Büchern oder Lehrheften wird der Stoff unklar und/oder unsauber dargestellt. Einige Herrschaften machen zusätzlich eine Pseudowissenschaft daraus. Da heißt es dann: Lernen trotz Lehrer. Oder: Ich lasse mich von den Unterlagen nicht verwirren. Dann ist es schön, die Sachverhalte mal übersichtlich aufgebröselt zu bekommen. Und das tun Deine Ausführungen gemäß Link sehr übersichtlich.

Bei der anstehenden Überzeugungsarbeit wünsche ich Dir viel Glück. Den Spruch: »Das haben wir schon immer so gemacht« und: »Wo kämen wir denn hin, wenn wir das jetzt alles ändern müssten« bitte schon einmal als von Gott gewollt vormerken - und ganz, ganz geduldig sein.

Viel Spaß bei allem, was Du tust, wünscht

Fred

aus Düsseldorf gerade mit Hund Flynn zurück – nein, ein Kaninchen hat er nicht gefangen, auch keine Katze


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