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(steuerfreier) Kaufpreis oder (steuerpflichtiger) Zinsertrag

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Registriert: Apr 2008
Beiträge: 5
Eine Erbengmeinschaft verkauft mit Notarvertrag von Dezember 2007 ein Grundstück. Laut Notarvertrag gehen Besitz, Nutzen, Lasten bereits früher (per 1.10.2007) auf den Käufer über. Die Gefahr geht am Tage des Notartermins (Dezember) über.

Der Kaufpreis von - sagen wir - 40.000 EUR ist vom 1.10.2007 bis zum Tage des (rechtzeitigen) Zahlungseingangs mit 5% p.a. zu verzinsen.
Fällig und zahlbar ist der Kaufpreis einschließlich der Zinsen 14 Tage nach Zugang der Mitteilung des Notars an den Käufer, dass 2 im einzelnen beschriebene Bedingungen erfüllt sind (z.B. notwendige Berichtigung des Grundbuchs wegen vorherigem Erbgang).

Im April 2008 zahlt der Käufer - sagen wir - 41.100 EUR mit dem Überweisungstext „Kaufpreiszahlung“.

Meine Frage Handelt es sich bei den (zusätzlichen) 1.100 EUR um Zinsertrag (der wäre steuerpflichtig) oder um Verkaufserlös (der wäre im vorliegenden Fall nicht zu versteuern, da kein Betriebsvermögen und außerhalb der Spekulationsfrist)?

Der Käufer wird mutmaßlich seine „Anschaffungskosten“ mit 41.100 EUR ansetzen. (Während „Skonto“ nach § 255 I S.3 die AK von Gesetzes wegen mindert, dürfte für den „Zins“ das Gegenteil gelten Erhöhung der Anschaffungskosten).

Die mich hier interessierende Erbengemeinschaft ist aber der Verkäufer. Für sie ist es ein (teurer) Unterschied, ob es sich um steuerpflichtigen Ertrag oder nichtsteuerbare Vermögensumschichtung handelt.

Ich hoffe, den Sachverhalt verständlich gemacht zu haben und bin dankbar für weitere Anregungen.

R. Povel
Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 5
Ich habe inzwischen selber das richtge Suchwort im ESt-Kommentar gefunden ("Kaufpreisforderung") und komme zu dem Ergebnis "Zins". ("Kaufpreis" als Lösung wäre mir lieber gewesen!)


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