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Rechnungschreiben bei §13 b Ustg.

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Mitglied
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 5
Ort: Reutlingen
Hallo zusammen,

ich benötige folgende Hilfe bei einer Frage.

Wie schreibt man richtig eine Rechnung wenn man §13b Ustg. anwendet.

1. Variante:

1000,- € Netto
190,- € 19% MwSt
1190,- € Entbetrag

2. Variante:

1000,00 € Netto
0,00 € 19% MwSt
1000,00 € Entbetrag

Muss überhaupt die MwSt ausgewiesen werden?

Ich bedanke mich für eure Hilfe und sag schon mal vielen Dank.

Gruß Nalan
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Hallo Nalan,

Aufklärung gibt § 14a Abs. 5 UStG. Die USt darf nicht offen ausgewiesen werden, außerdem ist ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in die Rechnung aufzunehmen.

Also:

"1000 EUR

Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer nach § 13b UStG."

Deine zweite Variante geht zwar in die Richtung. Jedoch ist "0,00 EUR 19 % MwSt" zum einen mathemtisch unrichtig, zum anderen könnte der Bösgläubige auch auf eine steuerfreie Leistung schließen. Daher würde ich solch einen Passus vermeiden.

Gruß
Gustav


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