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Abschreibung
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#1 04.04.2008 12:01 Uhr
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In der IHK Formelsammlung wird die die AfA mit den Anschaffungskosten (AK) - Restwert (RW) gerechnet, in der Zingel Formelsammlung mit dem Wiederbeschaffungswert (WBW) - Schrottwert (SW). IHK meint Anschaffungswert ist der Preis zu dem das abzuschreibende Objekt erworben wurde, Ziengel meint WBW = AK (1+Inflation) hoch n. Das der Schrottwert mit dem RW identisch sein kann verstehe ich noch. Aber der WBW und die AK sind Gruindsätzlich zwei unterschiedliche Werte. Ich persönlich würde um auf der "sicheren" Seite zu sein den höheren Wert in die Kalkulation nehmen. Bilanztechnisch zählt der Werteverzehr des tatsächlich erworbenen Gutes (die Rechnung). ABER was ist in der Prüfung richig!!!! Gruß Felix |
#2 04.04.2008 12:26 Uhr
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Bilanziell muß natürlich stets vom AK abgeschrieben werden, aber dann stets auf null. Bilanziell gibt es weder RW noch SW. Kostentechnisch ist ausschließlich eine Abschreibung auf WBW richtig. Die kalkulatorische und die bilanzielle Abschreibung sidn vollkommen verschiedene Dinge. Daß die Kämmerlinge das dauernd falsch machen, ist bekannt. Ich rüge es jedes Mal. Zu den Details, und zur Begründung, warum es so ist, bitte in http://www.bwl-bote.de/20080310.htm nachsehen, da ist es im Detail vorgeführt.
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#3 04.04.2008 12:33 Uhr
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Danke,
das kalk. AfA und Bilanz AfA nicht das selbe ist, ist mir bekannt ebenfalls das mit dem RW oder SW. Mir geht es ausschlieslich um die kalk. AfA. Was ist richtig WBW oder AW, wie gesagt die IHK (die auch für die Prüfung verantwortlich ist) gibt schriftlich den AW als Grundlage an. UND das würde im Falle einer Prüfung bedeuten das der AW der richtige Wert ist. Zuminderstesn kann man sich hier auf die IHK veröfentlichungen berufen. Das Hr. Zingel im richtigen Leben recht hat ist unbestritten. Gruß Felix |
#4 04.04.2008 12:37 Uhr
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Wenn Dir der Unterschied zwischen den beiden Methoden klar ist müßte auch einleuchten, daß die kalk. Abschreibung eine Refinanzierungsrechnung ist. Man muß aber nicht den AK refinanzieren, sondern den WB minus dann noch bestehende Rest- oder Schrottwerte. Müßte doch ganz einleuchtend sein?
In Prüfungen stellt sich die Frage oft gar nicht, weil kein WBW gegeben wird. In dieser Sache wäre aber auch ein Einspruch wegen unrichtiger Prüfungsgestaltung möglich... und interessant zu verfolgen! |
#5 04.04.2008 12:44 Uhr
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Ja, dass sehe ich auch so.
Man muss schaun was gegeben ist und dann rechnen. Notfalls streiten :-) Viele Dank Felix Betriebswirtschaft ist die Kunst einfach Dinge kompliziert darzustellen. |
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