Hallo zusammen,
kann mir jemand auf die Schnelle sagen was bei der Firma
[Autohaus Schneider OHG]
der Firmenkern und was der Firmenzusatz ist.
Ich habe hier für die Prüfungsvorbereitung zwei verschiedene Musterlösungen.
Vielen Dank
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Firmenkern
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#1 17.03.2008 17:15 Uhr
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#2 18.03.2008 15:22 Uhr
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Der Firmenkern enthält den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt der Firma. Ich würde sagen, dass der Firmenkern der Name des Kaufmanns ist, unter dem er sein Gewerbe betreibt (Schneider) und der von § 19 (1) Nr. 2 HGB geforderte Rechtsformzusatz (OHG). Der Begriff Autohaus dient zu Beschreibung der Tätigkeit und der Möglichkeit der Unterscheidung (z. B. von einer Schreinerei Schneider OHG) und ist damit ein "freiwilliger" Zusatz.
Und hier setzt vermutlich der zweite Lösungsansatz ein: Wenn es am Ort schon eine Schneider OHG gäbe, dann müsste das Autohaus aufgrund der Pflicht zur Unterscheidung § 18 (1) HGB einen unterschiedlichen Namen wählen. Damit würde der Name "Autohaus Schneider" zum Pflichtbestandteil werden. Am § 19 (1) Nr. 2 HGB ändert sich nichts. Damit hätte die Firma "Autohaus Schneider OHG" nur einen Firmenkern und keinen Firmenzusatz. Falls jemand anderer Meinung ist, ich lerne gerne etwas dazu. |
#3 20.03.2008 14:19 Uhr
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Danke
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