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Grund-/ Splitting

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Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 338
Ort: Frankfurt
Hi,

was ist der Unterschied zwischen Grund-/ Splitting tarifen, tabellen usw???

Um Aufklärung bittet:

ReneS
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Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Der Tarif ist immer derselbe, §32a EStG. Bei Ehegatten, die nach den §§26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren).

Beispiel: Ein einzelner Stpft mit ZVE = 30.000 Euro zahlt in 2007 und 2008 genau 5.807,00 € ESt. Zwei Verheiratete mit jeweils 15.000 Euro ZVE, also gemeinsam (!) 30.000 Euro, zahlen in 2007 und 2008 3.084,00 €. Die Differenz ergibt sich aus dem Splitting-Verfahren.

Zum Nachrechnen: http://www.zingel.de/zip/02est.zip.


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