In der Praxis musste ich leider erleben,dass es gewerbliche Verkäufer gibt die sich nicht nach dem §357 Abs.2 halten trotz Überschreitung des Kaufpreises von 40 EUR.
Nun meine Frage ist,
darf man oder darf mans nicht?Scheinbarhält sich nicht jeder Händler an die "Rückerstattung von Versandkosten"
siehe : http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
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rückerstattung versandkosten beim widerrufsrecht
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#1 28.01.2008 13:38 Uhr
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