hi,habe eine aufgabe die ich nich so ganz nachvollziehen kann.
Es sieht viel aus(habe die fast die ganze lösung aufgeschrieben)
meine fragen sind aber kurz,daher keine panik.

Ziel:gewinn minimieren
Die Brösel GmbH hat am 15. April 04 eine Lizenz zur Herstellung von Zahn-rädern erworben. Der Kaufpreis hat EUR 150.000 betragen, an Nebenkosten sind EUR 8.000 angefallen. Die vereinbarte Nutzungsdauer der Lizenz beträgt 10 Jahre. Der Marktwert der Lizenz sinkt zum 31. Dezember 04 auf EUR 50.000,00, weil noch im Dezember 04 von einem Konkurrenzunternehmen ein verbessertes Patent entwickelt worden ist. Hierdurch verkürzt sich die Rest-nutzungsdauer auf 4 Jahre. Werner hat alle Zahlungen in den Aufwand buchen lassen.

ansatz
246 I HGB,247 II HGB (Ausweis im Anlagevermögen wegen langfristiger Eigennutzung) //Steubi entsprechend 5 I ESTG Maßgeblichkeit

bewertung:
253 I,255 I,253 II und Steubi entsprechend 6 I Nr.1 ESTG wieso eigentlich nicht 6.I Nr.2 (sind Finanzanlagen nicht abnutzbar?

Berechnung
plan.AfA gemäß 253 II satz 1,2 und Steubi entsprechend nur lineare
AfA 7 I ESTG pro rata temporis (bei uns keine halbjahresregel)
158000*10 : 100=15800* 9/12(anteilig) = 11850
also 158000-11850=146150
da bzW am Stichtag 500000 eur beträgt müssen wir eine apln.Afa durchführen also um -96150.
in Steubi entsprechend AfA-pflicht § 5 I satz1 estg

ich verstehe nicht,wieso
1)wann darf ich finanzanlagen abschreiben?
2)wieso hat der prof hier nur die lineare afa angewendet und nicht die degressive auch?(wir hätten dann mit max.30% gerechnet ,jedoch 3-facher linearer Satz)


3)könnte ich eigentlich unabhängig von aufgabenstellung auch den wert 158000 eur beibehalten?gemäß 279 I hgb