Hallo,

ich habe als Arbeitgeber ein Schreiben von einer Lebensversicherung erhalten, dass Vorauszahlungen (also Einzahlungen in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag vor Fälligkeit in der Versicherungsperiode) seit der Steuerreform 2008 zu einer höheren Gewerbesteuer bei der Versicherung führen. Weil dadurch auch für den Versicherten die Überschussbeteiligung geschmältert wird, möchte die Versicherung des Zahlungsmodus umstellen und die Versicherungsperiode von jährlich auf monatlich umstellen.

Also ich habe mir jetzt alle Neuberechnungen 2008 zur GewSt angeschaut, kann aber keine Regelungen finden die auf Vorauszahlungsrabatte abzielt in Bezug auf die GewSt Berechnung.

Weiß jemand mehr?

Gruß und Dank für Hilfe und Hinweise.

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