Hallo Gemeinde,
welcher Paragraph wird bei einer Klage gegen eine Kündigung angewendet? Es müsste einer aus dem BGB sein. Habe es im Skript von Harry nicht gefunden.
Danke.
Gruß Alex
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Kündigung Arbeitsrecht
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#1 14.11.2007 04:06 Uhr
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#2 14.11.2007 09:11 Uhr
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Hi,
das ist eine sehr naive und bestimmt nicht erfolgversprechende Herangehensweise. Es gibt nie "den" §§, den man "bei" einer Klage anwendet, denn es gibt viele Gründe für Kündigungen und viele Detailregelungen dazu, also auch viele mögliche Argumentationen in der Klage. Und alle haben unterschiedliche §§. Allgemein ist das ArbVerh §§611 ff BGB. Es ist bekanntlich grundsätzlich kündbar, aber das BGB enthält eine Vielzahl von Detailregelungen. Die könnten alle in einer Klage vorkommen. Beispielsweise kann nach einer der Normen in §§620 ff gekündigt werden - oder auch gegen eine Kündigng geklagt werden. Dann wären da aber das Kündigungsschutzgesetz, das man bei Klagen gegen Kündigungen verwenden kann, das Betriebsverfassungsgesetz, das Schwerbehindertenrecht, das Mutterschutzrecht, das Jugendschutzrecht und viele andere mehr. Dazu gübt es übrigens schöne Übersichten in meinen Skripten. Nur es gibt halt nicht "den" Paragraphen! |
#3 15.11.2007 00:38 Uhr
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Hi Harry,
ist schon richtig. Ein AN 40 Jahre, verheiratet und 2 Kinder, wird gekündigt. AG gibt betriebliche Gründe an. AN klagt, weil er die Entlassung für unsozial hält. Andere AN sind jünger als er. So ist der Fall. Dafür bräuchte ich den Paragraphen. Gruß Alex |
#4 22.11.2007 23:47 Uhr
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Hi Harry,
habe dein Skript ausgedruckt, ist sehr gut, kann man immer mal gut durchblättern. Eine Frage habe ich. Im AV hat sich AN mit seinem AG auf 30 Arbeitstage Urlaub geeinigt, die Betriebsvereinbarung sieht lediglich 28 Arbeitstage Urlaub vor. Auf wie viele Arbeitstage Urlaub hat AN Anspruch? Schlagwort genügt. Danke. Alex P.S.: Ich habe eine komplette Klausur "Arbeitsrecht" gelöst, habe aber keine Musterlösung, kann ich die hier auch mal reinstellen? |
#5 23.11.2007 00:07 Uhr
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Allgemein gilt immer die speziellere Rechtsquelle. Besteht eine individuelle Einigung, so hat die Vorrang vor kollektiven Verträgen oder Regelungen. Allerdings kann in solchen Aufgabenstellungen immer die Rspr eine Rolle spielen...
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#6 25.11.2007 18:15 Uhr
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Hallo,
Man muss auch den Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Urlaubs beachten: Stichwort: Teilanspruch und Zwölftelung |
#7 27.11.2007 00:45 Uhr
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Hallo Misterl,
mit der Zwölftelung habe ich auch schon gelesen, es geht aber nur um diesen Sachverhalt. Einfach mal alles ausblenden. Ist es nicht in diesem Fall so, dass die "Günstigkeitsmethode" angewendet, also für den Arbeitnehmer entschieden wird? Ich weiß es aber nicht genau. Wäre um eine richtige Antwort dankbar. Inspirion |
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