Hallo,
folgender Fall
Der Geschäftsführer einer inländischen GmbH hat seinen privaten Wohnsitz
im Ausland. Seine Geschäftsführertätigkeit übt er 5 tage in der Woche am Sitz der inländischen GmbH aus (am Wochenende fliegt er nach Hause).

Seine Bezüge für die Geschäftsführertätigkeit bekommt er von einer ausländischen Konzerngesellschaft, die diese qua Umlagen an die inländische GmbH belastet.

An den 5 Tagen seiner inländischen Tätigkeit wohnt er im Hotel. Alle Kosten, die ihm im Hotel entstehen (Übernachtung, Wäsche, MiniBar)
werden ihm von der GmbH erstattet. Die GmbH behandelt diese Kosten als Betriebsausgaben Außerdem stellt die GmbH dem GF einen Firmen-Pkw, den er auch für private Zwecke benutzen darf, zur Verfügung. Ein geldwerter Vorteil wird gegenüber dem GF nicht geltend gemacht.

Frage
Sind die dem GF erstatteten Aufwendungen bei der GmbH voll als Betriebsausgaben abzugsfähig?

Welche Folgen hätte der volle Betriebsausgabenabzug für die GmbH für den Fall, dass keine volle Abzugsfähigkeit besteht?