bei der stillen Gesellschaft heißt es, dass die Mindestanzahl der Gründer, zwei ist.
Ist damit gemeint: der stille Gesellschafter + der Vertragspartner (im Unternehmen), oder müssen vorher zwei Leute "da sein", die sich dann an einem Unternehmen beteiligen (mit einem weiteren Vertragspartner)?
Blöd formuliert.
Vielen Dank.
lg
bs


