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Sonstige Leistung/§ 13b UStG

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Mitglied
Registriert: Sep 2007
Beiträge: 1
Kann mir vielleicht mal jemand in Sachen Reparaturleistungen an Kfz eines inländischen Unternehmer an Fahrzeugen von ausländischen Unternehmern in D helfen.
Es werden die Identnummer ausgetauscht.
Hier müsste doch in jedem Fall eine Rechnung ohne USt-Ausweis erstellt werden, oder? Leistungsort wäre doch eigentlich in D, aber durch die USt-Id.Nr. wird dieser ins EU-Ausland verlegt; richtig?
Ist dies ein Fall des § 13b UStG???
Vielen Dank vorab!
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Hallo Claus,

eine sonstige Leistung (Werkleistung) des deutschen Reparateurs liegt nur vor, wenn er keine selbst beschafften Hauptstoffe verwendet. Deine Lösung ist in diesem Fall richtig. Der Ort der Leistung verlagert sich in den MS, der dem Leistungsempfänger die USt-Id-Nr. erteilt hat, wenn das Fahrzeug nach der Reparatur nicht in Deutschland verbleibt (§ 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c UStG).

Die Steuerschuld müsste gemäß Artikel 55 und 196 Mehrtsteuersystemrichtlinie zwingend auf den Leistungsempfänger übergehen. Für weitere Einzelheiten ist jedoch das USt-Recht des anderen Mitgliedsstaates maßgeblich, da der Umsatz dort steuerbar ist. Das deutsche UStG (insbesondere § 13b) ist zumindest formell nicht anwendbar. Inhaltlich dürften jedoch keine Unterschiede bestehen.


Gruß

Gustav


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