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Internationale Umsatzsteuer bei Affiliate-Programmen

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Mitglied
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 1
Hallo liebe Community,

aktuell komm ich beim deutschen Umsatzsteuerrecht (mal wieder) nicht weiter und weiss nicht, wie nachstehende Sachverhalte steuerrechtliche zu beurteilen sind. Ich hoffe auf Eure Hilfe und würde mich wahnsinnig freuen, wenn ich durch Euch ein paar Schritte weiterkomme.

Wir wollen auf unserer Internetseite, über welche wir digitale Güter von Künstlern vertreiben, ein Affiliate-Programm integrieren. Bei diesem Affiliate-Programm erhalten die Affiliates pauschal 5% vom vermittelten Bruttoumsatz. Affiliates können sowohl Privatleute im In- und Ausland als auch ausländische sowie inländische Unternehmen sein. Der Sitz unserer Gesellschaft ist in Deutschland.

Exemplarisch möchte ich folgenden Fall heranziehen: Ein Affiliate vermittelt einen Bruttoumsatz von 100 Euro und erhält folglich von uns fünf Prozent Provision. Mir stellt sich nun die Frage, wie diese Provision umsatzsteuerlich zu behandeln ist bzw. wie wir die Auszahlung buchhalterisch erfassen müssen? Insbesondere stellt sich mir die Frage, welche Summe wir effektiv ausbezahlen müssen und was wir evtl. an das Finanzamt abführen müssen bzw. als Vorsteuer geltend machen können.

Derzeit tendiere ich zu nachstehenden Lösungen (der Begriff Vorsteuer kann auch als negative Umsatzsteuer interpretiert werden):

Affiliate = Privatperson aus einem EU-Land:
Wir erstellen ihm eine Gutschrift über 5 Euro, auf welcher wir eine Vorsteuer in Höhe von 0,80 Euro (19% von 5 Euro) ausweisen. Dem Affiliate-Partner überweisen wir 5 Euro auf sein Konto. Die Vorsteuer machen wir anschliessend beim Finanzamt geltend.

Affiliate = Privatperson aus einem Drittland (kein EU-Land):
Wir erstellen ihm eine Gutschrift über 5 Euro und weisen keine Vorsteuer aus. Dem Affiliate-Partner überweisen wir 5 Euro.

Affiliate = Unternehmen mit Sitz in Deutschland:
Behandlung wie Privatperson aus einem EU-Land (siehe oben) -> Gutschrift mit Vorsteuerausweis, welche wir beim Finanzamt geltend machen.

Affiliate = Unternehmen aus einem EU-Land (nicht Deutschland), USt.-Ident.-Nr. liegt nicht vor:
Behandlung wie Privatperson aus einem EU-Land (siehe oben) -> Gutschrift mit Vorsteuerausweis, welche wir beim Finanzamt geltend machen.

Affiliate = Unternehmen aus einem EU-Land, USt.-Ident-Nr. liegt vor:
Behandlung wie Privatperson aus einem Drittland (kein EU-Land) (siehe oben) -> Gutschrift über 5 Euro, kein Vorsteuerausweis.

Affiliate = Unternehmen aus einem Drittland (kein EU-Land)
Behandlung wie Privatperson aus einem Drittland -> Gutschrift über 5 Euro, kein Vorsteuerausweis.

Was haltet Ihr von diesen Lösungen? Hoffe ich bin nicht komplett auf dem falschen Dampfer :-(

Welche Formalien müssen wir beim oben beschriebenen Vorgehen einhalten (sofern dies soweit okay ist) und den Affiliate-Partnern abverlangen (z.B. Übermittlung von Steuernummern, etc.)? Ist es soweit in Ordnung, dass wir den Affiliate-Partnern Gutschriften mit Vorsteuer bzw. negativer Umsatzsteuer ausstellen oder benötigen wir von diesen explizit Rechnungen?

Kennt Ihr eine pragmatischere Lösung?

Weiterhin hab ich folgendes Problem: Die zu vertreibenden digitalen Produkte werden von Künstlern aus dem In- und Ausland über unsere Plattform verkauft. Vom Bruttoverkaufspreis erhalten sie eine prozentuale Beteiligung. Die Künstler sind entweder Privatpersonen oder gewerblich bzw. freiberuflich tätig. Wie müssen wir die Überweisung ihres Anteils an den Bruttoverkaufserlösen steuerrechtlich werten?

Über Eure Hilfe würde ich mich rieeeesig freuen!

Tausend Dank schon mal vorab und viele Grüsse
Andi
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi & willkommen im Forum,

ich hasse es zwar, Dich auf http://www.bwl24.net/forum/topic.php?id=2263 aufmerksam machen zu müssen, weil es wie die Service-Wüste aussieht und dem eigentlichen Zweck dieses Forums natürlich widerspricht, aber ich muß das leider anmerken: dies hier sieht mir sehr nach einem Realfall (und nicht nach einer betriebswirtschaftichen Übungsaufgabe) aus, und da darf ich leider keine Rechtsberatung geben :cry: Wie gesagt, eine andere Antwort wäre mir auch lieber, aber für solche konkreten Fragen solltest du Dich an ein Rechtsforum wenden, das von einem Steuerbrater oder Rechtsanwalt betrieben wird. Der darf dann nämlich auf den Punkt antworten. In http://www.bwl-bote.de/20070526.htm habe ich eine Liste mit solchen Quellen bereitgestellt.
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Hallo Andi,

Dein Problem eignet sich auch vom Umfang her nicht für eine Online- Besprechung. Gerade bei Vermittlungsleistungen mit Bezug zum (EU-)Ausland gibt es x Fallstricke. § 3a UStG, um den es hier geht, ist wirklich keine leichte Kost. Um eine kompetente Beratung von Mensch zu Mensch wirst Du wohl nicht herumkommen. Ggfs. musst Du Dich bzw. Dein Arbeitgeber sich im Ausland steuerlich erfassen lassen müssen und dort USt bezahlen.

Nur soviel: Ist der Vermittelnde (=Leistender) eine Privatperson, fällt keine Umsatzsteuer an, denn eine Leistung wird nur umsatzbesteuert, wenn der Leistende Unternehmer ist. Dies gilt unabhängig vom Wohnsitz der Person.

Gruß
Gustav
Mitglied
Registriert: Aug 2006
Beiträge: 53
Einsteigerliteratur:
http://onlinesteuerrecht.de/home/index.php?option=com_content&task=view&id=205&Itemid=33


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