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Originalrechnungen - Ust anerkannt ?

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Mitglied
Registriert: Jul 2005
Beiträge: 30
Hallo,

wie ist eigentlich die Rechtslage bei Rechnungen als Fax ?

Bei uns herrscht die Meinung das Ust bei Faxen nicht abgezogen werden darf, sondern nur bei Originalrechnungen ?

Mir waere das neu, gibt es dazu nicht ein BFH Urteil oder so ?

gruss
Moderator
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 576
Hier müssen wir 2 Dinge unterscheiden.
1. Vorsteuerabzug: dann möglich, wenn die Steuer ausgewiesen ist (Ausnahmen: steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen)
2. Die Frage, ob Faxrechnungen anerkannt sind. Dazu folgende Antwort aus dem Haufe-Rechnungswesenoffice :



Bei einfacher Übermittlung von Rechnungen per Telefax ist nur die Übertragung von Standard-Telefax an Standard-Telefax zulässig. Dabei muss der Rechnungsaussteller einen Ausdruck in Papierform aufbewahren und der Rechnungsempfänger die eingehende Telefaxrechnung ausdrucken. Auf Thermopapier ausgedruckte Telefaxrechnungen sind nochmals zu kopieren, um für die gesamte Aufbewahrungsfrist lesbar zu sein. Bei allen anderen Telefax-Übertragungsformen wie z. B. Übertragung zwischen Standard-Telefax und Computer-Telefax bzw. Fax-Server sowie Übermittlung der Rechnung per E-Mail ist entsprechend § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung erforderlich.


Auch hier hat mir Frau Neunmalklug (meine Arbeitskollegin, eine angehende Bilanzbuchhalterin) geholfen.
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Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php
Mitglied
Registriert: Jul 2005
Beiträge: 30
Hallo,

vielen Dank fuer die Info.

gruss
immo


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