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Erfüllungsgehilfen - Verrichtungsgehilfen

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Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 4
Hallo,

könnte mir bitte jemand kurz den Unterschied mit einem Beispiel erklären.
Steh grad voll auf der Leitung!

Vielen Dank!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi & willkommen im Forum,

Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners bei der Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners mitwirkend tätig wird. Ein Verrichtungsgehilfe hingegen ist, wer von einem anderen zu einer Verrichtung bestellt wurde, ohne daß es sich dabei aber notwendigerweise um ein vertragliches Schuldverhältnis Dritten gegenüber handeln muß. Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe können also dasselbe sein oder auch nicht; meist es aber im betriebswirtschaftlichen Bereich dasselbe.

Beispiel: ein Angestellter, der für einen AG arbeitet, ist ein Verrichtungsgehilfe; da er aber vertragiche Verpflichtungen des AG (mit) erfollt, ist er zugleich ein Erfüllungsgehilfe.

Im nichtbetriebswirtschaftlichen Bereich ist es oft nicht dasselbe: Vati bittet seinen Sohn, den Wagen vorzufahren. Der Sohn ist Verrichtungsgehilfe, nicht aber Erfüllungsgehilfe.

Die Sache ist u.a. für die Haftung interessant...
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 4
Vielen Dank für die Antwort.

Jetzt ist mir die Sache schon etwas klarer! :)


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