Kurt Sachs (ledig, ohne Kinder) ist Aktionär der XYZ-AG. Er erhielt am 3.3.06 eine Dividende in Höhe von € 3000. Nach Abzug von 20% Kapitalertragssteuer wurden ihm auf seinem Bankkonto € 2.400 gutgeschrieben. Außerdem erzielte er aus verschiedenen Sparguthaben € 1.000 Zinsen. Hierauf wurden ihm 30% Zinsabschlagssteuer abgezogen.(insgesamt € 300). Seine Werbungskosten betrugen insgesamt € 60, darunter bezogen auf die Aktienanlage € 50. Auf den Ausweis des Solidaritätszuschlag wird auf Vereinfachungsgründen verzichtet.
Bestimmen Sie die Einkünfte dieser Einkunftsart unter Berücksichtigung möglicher Freibeträge, Freigrenzen und Werbungskosten bzw. Werbungskostenpauschale.
Ich hab mir das so gedacht:
Da die € 2.400 unter das Halbeinkünfteverfahren fallen:
€ 1.200
+ € 700 (Zinsen abzüglich der Abschlagssteuer)
= € 1.900
- € 51
- € 1.370 (Sparerfreibetrag)
= € 479
Ist meine Aufstellung so richtig und darf man die Zinsabschlagssteuer nicht gleich abziehen??
Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus!
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Wer kann mir bei dieser Frage helfen??
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#1 27.03.2007 10:21 Uhr
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#2 28.03.2007 21:19 Uhr
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Maßgebend ist die Dividende §20I Nr1 S1 EStG, also der Bruttobetrag
von 3.000. Die Kapitalertragsteuer geht ihm ja nicht verloren, für sie erhält Sachs die Steuerbescheinigung nach 45a EStG. Über die Kapitalertragsteuer hat er die Verfügungsmacht, er kann durch Abgabe der Einkommensteuererklärung die Erstattung bzw. Verrechnung und damit den Leistungserfolg herbeiführen (sinngemäß ESt H11 EStR) Dies gilt entsprechend für die Zinsen, die auch brutto zu erfassen sind. Ich sehe keinen Grund, warum die Werbungskosten nicht abzuziehen sind. Meine Rechnung wäre also 3.000 1.500 1/2 §3 Nr.40d EStG 1.000 Zinsen 2.500 Einnahmen 60 WK 1.370 Sparerfreibetrag 1.070 Summe der Einkünfte |
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