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Leasingbilanzierung

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Registriert: Mar 2007
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Hallo zusammen,

schreibe gerade an meiner Abschlussarbeit zum Thema " Leasingbilanzierung nach HGB und IFRS". Allerdings komm ich momentan nicht weiter, weil mir die zündende Idee fehlt. Vielleicht kann mir hier jemand helfen!!

Meine Fragen:
1. Erfüllt die Leasingbilanzierung nach HGB das Rechnungslegungsziel des Gläubigerschutzes??

2. Erfüllt die Leasingbilanzierung nach IFRS das Rechnungslegungsziel der fair presentation bzw. Informationsfunktion??

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte. Bin über den kleinsten Hinweis dankbar.

Liebe Grüße und schonmal vielen Dank!
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Hi,

na also, das sidn etwas umfangreiche Fragen, in denen locker zwei Diplomarbeiten stecken. Mal auf den Punkt gebracht:

1. nein, weil es die HGB-Leasingbilanzierung nicht gibt. Nur §39 AO und die beiden Leasingerlasse - die wären ggfs. zu untersuchen. Die HGB-Kritik ist insbesondere, daß der Leasinggegenstand nur nach HGB nicht nach wirklicher Verwendung zu bilanzieren wäre; damit fehlt es gerade am Gläubigerschutz - auf Seiten des Leasingnehmers, der aussieht, als hätte er umfangreiche VG, die sich dann nicht in der HGB-Bilanz finden. Das StR gleicht diesen Mangel aber mE nach weitgehend aus.

2. ich denke schon, weil die Zuordnugn des Leasinggegenstandes den tatsächlichen Verhältnissen entspricht - was aber der dt. steuerrechtl. Regelung sehr ähnlich ist. Auch die Bewertung ist mE nach realistischer.
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Registriert: Mar 2007
Beiträge: 4
Hallo,

erstmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Bringt mich schon weiter.
Allerdings ist mir folgender Satz nicht ganz klar..:(

"Die HGB-Kritik ist insbesondere, daß der Leasinggegenstand nur nach HGB nicht nach wirklicher Verwendung zu bilanzieren wäre; damit fehlt es gerade am Gläubigerschutz - auf Seiten des Leasingnehmers, der aussieht, als hätte er umfangreiche VG, die sich dann nicht in der HGB-Bilanz finden. "

Wie hab ich das genau zu verstehen?? Tu mir das etwas schwer gerade.
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Ort: Erfurt
Nur nach HGB (also ohne Beachtung der Steuerbilanz!) wäre der Leasinggegenstand stets auf Seiten des Leasinggebers zu bilanzieren, auch bei Finance Leasing, denn der Leasinggeber hat ja das rechtliche Eigentum. Damit würde ein Gläubiger

- des Leasinggebers Gegenstände in der Bilanz sehen, die nicht mehr wirklich greifbar weil verleast sind und
- des Leasingnehmers Gegenstände das Grundstück bevölkern sehen, die bei Insolvenz der Aussonderung (§§47-48 InsO) unterliegen würden.

In beiden Fällen ist das bilanzielle und das tatsächliche Bild unzutreffend.

Die Sache hat aber insofern kaum praktische Bedeutung, da ja die Regelungen der beiden Leasingerlasse weitgehend die tatsächlichen Verhältnisse abbilden - jedenfalls in dem 40/90-er Segment und darüber. Insofern dies für die Handelsbilanz maßgeblich ist, wäre dies kein Problem. Es zeigt aber, daß das HGB wenig zeitgemäß ist, da es das Leasing-Geschäft nicht "kennt" und daher nicht regelt.
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Beiträge: 4
Vielen herzlichen Dank. Hat mir sehr geholfen!!

Darf ich fragen, welche Quellen sie für diese Aussage benutzt haben, weil ich diese in meiner Abschlussarbeit angeben muss!!
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
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Moin,

hierfür wurden keine Quellen außer den genannten Rechtsvorschriften (d.h. HGB, IAS 17, BMF-Schreiben v. 21.3.1972, F/IV B 2 – S 2170 – 11/72, BStBl I S. 188 (Immobilien-Leasing-Erlaß) und BMF-Schreiben v. 19.04.1971, IV B/2 - S 2170 - 31/71, BStBl I 1971, 264 (Mobilien-Leasing-Erlaß)) verwendet. Die Schlußfolgerungen sind meine eigenen Gedanken, die in meine diversen Schriftwerke einfließen (Ich habe bekanntlich diverse Bücher in der Richtung geschrieben). Diese Bücher geben aber keine direkte Quelle hierfür ab, denn das war ja eine spezifische Frage, während ich in meinen Büchern allgemein über Leasing, Leasingbilanzierung oder Leasingzinsberechnung geschrieben habe (u.a. Jahresabschlußanalyse nach HGB und IFRS-Formelsammlung, beide erschienen bei Wiley-VCH, und natürlich mein Lexikon für Rechnungswesen und Controlling, nur auf der BWL CD).

Ich würde daher u.U. vorschlagen, "persönliche Mitteilung" und die Internet-Adresse dieser Diskussion als Quelle anzugeben. Keine Sorge, das Forum bleibt bestehen und diese Diskussion auch ;-)
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Beiträge: 4
danke, das werde ich tun. vielen herzlichen Dank!! :o
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Beiträge: 1
Hallöchen,

das Thema scheint momentan echt INN zu sein :?
schreib momentan nämlich über das gleiche Thema meine Arbeit.
und komm auch nicht so recht weiter.
Mir fällt es schwer die wichtigsten Unterschiede klar rauszustellen und knapp wiederzugeben.
Wär schön wen wir uns mal austauschen könnten
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Beiträge: 10
Hallo,

auch ich schreibe zur Zeit an einer Seminararbeit über die internationalen Möglichkeiten der Bilanzpolitk bei der Vermögenslage.

Ich habe dabei einige kleine Detailfragen:

Und Zwar wie groß sind die Unterschiede denn nun wirklich zwischen HGB und IFRS was die Zurechnung des Leasinggegenstandes zum Leasingnehmer/-geber betrifft?

Denn laut beiden, muss bei Finanzierungsleasing der Leasingnehmer bilanzieren und bei Operating Leasing der Leasinggeber.

Liegen die Unterschiede also nur in der genauen Festlegung und der Regelung oder ist es wirklich einfacher einen Vertrag nach HGB so zu gestalten, dass der Leasinggeber bilanziert, da bei IFRS mehr Verhältnisse unter das Finanzierungsleasing fallen.

Mir geht es speziell darum mit dem Leasing das AV zu senken.


Über ein paar hilfreiche Anregungen wäre ich sehr sehr dankbar!
Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 10
Vielen dank für die Anregungen!

Eine Frage ist mir noch eingefallen: Wird das BiMoG etwas konkretes zum Leasing enthalten bzw. wird es darin überhaupt angesprochen, so dass es eventuell zu einer Annäherung zw. HGB und IFRS kommen kann?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

meines Wissens nicht, aber das ist erst im Status des Referentenentwurfes. Eine endgültige Aussage ist also noch nicht möglich.
Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 10
Danke für die extrem schnellen Antworten! Das Forum ist echt super!
Mitglied
Registriert: Apr 2008
Beiträge: 10
Sorry, ich habe schon wieder eine Frage :roll: :lol:

Ist es richtig, das im Anhang nach HGB nur ein Gesamtbetrag aus sonstigen finanziellen Verpflichtungen (inkl. Leasing) anzugeben ist? Oder müssen noch weitere Angaben gemacht werden?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

ja, soweit ich sehe ist das richtig, §285 Satz 1 Nr. 3 HGB. Im HGB gibt es keine einzige Erwähnugn des begriffes "Leasing" oder einer Zusammensetzung damit. Generell im handelsrechtlichen Bereich finden sich nur (!) Regelungen im REIT-G und in der PflegebuchführungsVO. Alle anderen Vorschriften sind steuerlich (EStR, UStR, DBA, BMF-Schreiben).


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