Hallo Zusammen,

ich habe da mal eine Frage zu rechtlichen Aspekten des Kundenkontaktes. Ich kann mich noch so ganz vage daran erinnern, dass es rechtliche Beschränkungen gibt, was den Kontakt von Unternehmen zu (potenziellen) Kunden angeht.

Wenn ich jetzt eine telefonische Befragung durchführen möchte und einen (potenziellen) Kunden anrufe, muss ich doch zu Beginn des Gespräches mein Anliegen vortragen und vor allem sein Einverständnis einholen. Dieser Sachverhalt ist doch auch irgendwo geregelt, oder?

Vielleicht weiß hier von euch jemand, welches Gesetz das ist? Würde mich über eine Antwort freuen.