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Verkauf von Aktienpaketen

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Hallo.

Kann ein Großaktionär (z.B. der Bund als Aktionär der Telekom) seinen Aktienbesitz direkt an der Börse verkaufen? Oder ist dafür ein Beschluss der Vollversammlung notwendig?

Wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Grüße aus dem hohen Norden.
Euer Stoiber, den man doch eher in München vermuten würde.
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Hi,

meines Wissens gibt es keinen allgemeinen (z.B. gesetzlichen) Grund, daß ein Großaktionär sich nicht von seinen Anteilen trennen könnte. Allerdings kann es sich um Namensaktien handeln, ggfs. auch um vinkulierte Namensaktien, bei denen eine Übertragung nur mit Zustimmung der Gesellschaft möglich ist - dann ginge es meines Wissens nicht oder wäre sehr viel schwerer. Aber allgemein würde ich sagen, daß der Bund sich von der Telekom trennen könnte, wenn er will - falls Du diesen Fall meinst ;-)
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Ort: bei Flensburg
Ja, aber könnte der Bund seine Aktien auch über die Börse abstoßen?

"HZingel" schrieb
Hi,

meines Wissens gibt es keinen allgemeinen (z.B. gesetzlichen) Grund, daß ein Großaktionär sich nicht von seinen Anteilen trennen könnte. Allerdings kann es sich um Namensaktien handeln, ggfs. auch um vinkulierte Namensaktien, bei denen eine Übertragung nur mit Zustimmung der Gesellschaft möglich ist - dann ginge es meines Wissens nicht oder wäre sehr viel schwerer. Aber allgemein würde ich sagen, daß der Bund sich von der Telekom trennen könnte, wenn er will - falls Du diesen Fall meinst ;-)
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Natürlich, es gibt kein Gesetz, welches es dem Bund verbietet als institutioneller Anleger das Portfolio umzuschichten und zu verkaufen. Der Bund ist also wie jeder andere Marktteilnehmer gleich.

Warum fragst du überhaupt?
Hoffst du etwa, daß der Bund das nicht darf? :eek:

Ich bin der Meinung, daß der neue CEO von T-doof den Saftladen mal sanieren sollte, damit die Aktienkurse steigen, der Bund verkauft und sich damit selber teilweise saniert und als Nebeneffekt die ganzen Beamten bei der T-doof in die Wüste geschickt werden. Es ist an der Zeit, daß das Beamtentum abgeschafft und eine echte Servicementalität gepaart mit hire + fire einkehrt. Ich hasse faulpelzige, inflexible Menschen. Diese verstecken sich oft hinter einem Beamtenposten.


"stoiber1980" schrieb
Ja, aber könnte der Bund seine Aktien auch über die Börse abstoßen?

"HZingel" schrieb
Hi,

meines Wissens gibt es keinen allgemeinen (z.B. gesetzlichen) Grund, daß ein Großaktionär sich nicht von seinen Anteilen trennen könnte. Allerdings kann es sich um Namensaktien handeln, ggfs. auch um vinkulierte Namensaktien, bei denen eine Übertragung nur mit Zustimmung der Gesellschaft möglich ist - dann ginge es meines Wissens nicht oder wäre sehr viel schwerer. Aber allgemein würde ich sagen, daß der Bund sich von der Telekom trennen könnte, wenn er will - falls Du diesen Fall meinst ;-)
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Ort: bei Flensburg
Meine Frage ist eigentlich nur, ob Aktien die nicht über die Börse erworben wurden, trotzdem an der Börse veräußert werden können.

Das ein Investor seine Anteile verkaufen kann ist mir schon klar.

"Lord_British" schrieb
Natürlich, es gibt kein Gesetz, welches es dem Bund verbietet als institutioneller Anleger das Portfolio umzuschichten und zu verkaufen. Der Bund ist also wie jeder andere Marktteilnehmer gleich.

Warum fragst du überhaupt?
Hoffst du etwa, daß der Bund das nicht darf? :eek:

Ich bin der Meinung, daß der neue CEO von T-doof den Saftladen mal sanieren sollte, damit die Aktienkurse steigen, der Bund verkauft und sich damit selber teilweise saniert und als Nebeneffekt die ganzen Beamten bei der T-doof in die Wüste geschickt werden. Es ist an der Zeit, daß das Beamtentum abgeschafft und eine echte Servicementalität gepaart mit hire + fire einkehrt. Ich hasse faulpelzige, inflexible Menschen. Diese verstecken sich oft hinter einem Beamtenposten.


"stoiber1980" schrieb
Ja, aber könnte der Bund seine Aktien auch über die Börse abstoßen?

"HZingel" schrieb
Hi,

meines Wissens gibt es keinen allgemeinen (z.B. gesetzlichen) Grund, daß ein Großaktionär sich nicht von seinen Anteilen trennen könnte. Allerdings kann es sich um Namensaktien handeln, ggfs. auch um vinkulierte Namensaktien, bei denen eine Übertragung nur mit Zustimmung der Gesellschaft möglich ist - dann ginge es meines Wissens nicht oder wäre sehr viel schwerer. Aber allgemein würde ich sagen, daß der Bund sich von der Telekom trennen könnte, wenn er will - falls Du diesen Fall meinst ;-)
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Ort: Erfurt
Moin,

auch hier gilt wieder allgemein, daß ich keinen Grund erkennen kann, warum Aktien, die nicht an der Börse erworben wurden, dort veräußert werden. Das ist bei der Telekom wie bei der Bahn, für welche man 1993 sogar noch das Aktiengesetz geändert hat, so daß der Bund als alleiniger Aktionär die Bahn als AG gründen konnte: damals mußten sich nämlich noch mehrere Gründer zusammentun, um eine AG aus der Taufe zu heben (heute kann das auch einer alleine). Ganz gleich also wie die AG am Anfang zustandekam: grundsätzlich kann jeder Aktionär seine Anteile auch an die Börse bringen. Bei der Bahn ist das ja sogar in der Debatte: dort wird ja gerade im Moment wieder heftig über das Going-Public debattiert. Derzeitiger Plan: ohne schiene, nur die Bahn...
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"stoiber1980" schrieb
Meine Frage ist eigentlich nur, ob Aktien die nicht über die Börse erworben wurden, trotzdem an der Börse veräußert werden können.

Das ein Investor seine Anteile verkaufen kann ist mir schon klar.


Ein Glück, daß ich BVB 09 Fan bin (Dortmund):

BVB ist eine GmbH Co KGaA mit der Besonderheit, daß die an der Börse gehandelten Aktien keinerlei Stimmrechte besitzen. Man kann als Aktionär nur auf Kursgewinne oder auf Dividende spekulieren.
Bei der zweiten Tranche vor einigen Monaten hat sich Morgan Stanley einen Großteil der neuen stimmrechtlosen Aktien außerhalb des Börsenhandels zu einem günstigen Preis pro Aktie gesichert. Da ich der zweitgrößten Investmentbank der Welt (Goldmann Sachs ist AFAIK die größte) genügend Intelligenz unterstelle, geh ich davon aus, daß sie jederzeit das Aktienpaket am freien Börsenmarkt verkaufen kann, um Kursgewinne mitzunehmen. Wenn das verboten wäre, dann wäre Morgan Stanley ganz schön angeschmiert -> erstens keine Stimmrechte und dann auch noch keine Kursgewinne mitnehmen können -> die wären die Lachnummer der Finanzwelt, die doofen Barmherzsamariter. Nee, da ist garantiert sicher, daß die jederzeit an der deutschen Börse verkaufen können. Ich finde es übrigens sehr nett, daß uns Dortmunder eine Investmentbank unterstützt. Natürlich machen die auch noch ein Riesengeschäft, weil sie uns Kredite gewährt haben. Einen Teil der Tilgung hat MS durch besonders günstig erworbene Aktien vom BVB schon zurück bekommen.

MfG
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Beiträge: 20
Ort: bei Flensburg
Ich bin HSV-Fan. Da ist Nichts mit Aktien. Und auch Nichts mit Punkten.

Aber die Erklärung war gut. Danke dafür.

Gruß Stoiber

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Industriefachwirt (IHK)


uote="Lord_British"]
"stoiber1980" schrieb
Meine Frage ist eigentlich nur, ob Aktien die nicht über die Börse erworben wurden, trotzdem an der Börse veräußert werden können.

Das ein Investor seine Anteile verkaufen kann ist mir schon klar.


Ein Glück, daß ich BVB 09 Fan bin (Dortmund):

BVB ist eine GmbH Co KGaA mit der Besonderheit, daß die an der Börse gehandelten Aktien keinerlei Stimmrechte besitzen. Man kann als Aktionär nur auf Kursgewinne oder auf Dividende spekulieren.
Bei der zweiten Tranche vor einigen Monaten hat sich Morgan Stanley einen Großteil der neuen stimmrechtlosen Aktien außerhalb des Börsenhandels zu einem günstigen Preis pro Aktie gesichert. Da ich der zweitgrößten Investmentbank der Welt (Goldmann Sachs ist AFAIK die größte) genügend Intelligenz unterstelle, geh ich davon aus, daß sie jederzeit das Aktienpaket am freien Börsenmarkt verkaufen kann, um Kursgewinne mitzunehmen. Wenn das verboten wäre, dann wäre Morgan Stanley ganz schön angeschmiert -> erstens keine Stimmrechte und dann auch noch keine Kursgewinne mitnehmen können -> die wären die Lachnummer der Finanzwelt, die doofen Barmherzsamariter. Nee, da ist garantiert sicher, daß die jederzeit an der deutschen Börse verkaufen können. Ich finde es übrigens sehr nett, daß uns Dortmunder eine Investmentbank unterstützt. Natürlich machen die auch noch ein Riesengeschäft, weil sie uns Kredite gewährt haben. Einen Teil der Tilgung hat MS durch besonders günstig erworbene Aktien vom BVB schon zurück bekommen.

MfG


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