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Unwort des Jahres

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Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Moin,

mein Vorschlag für das Unwort des Jahres kommt aus dem Bereich Arbeitslosengeld II. Dort gibt es einen Zuschlag nach § 24 SBG II, der folgendes macht:

"Ein ALG II-Zuschlag wird bis zu 2 Jahre nach dem letzten Arbeitslosengeldbezug gezahlt. Der Zuschlag beträgt 2/3 des Unterschiedsbetrages zwischen dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld zzgl. Wohngeld und dem zu zahlenden ALG II / Sozialgeld. (Alles klar?)

Max. beträgt er in den ersten 12 Monaten
- für Alleinstehende: 160 Euro
- mit Partner: 320 Euro
- für jedes minderjährige Kind: 60 Euro

Ab dem 13. Monat mindert sich der Zuschlag um die Hälfte."

Und jetzt kommts Leute:

"Der Armutgewöhnungszuschlag wird bis maximal 24 Monate nach dem letzten Arbeitslosengeld-Bezug gewährt."

ARMUTGEWÖHNUNGSZUSCHLAG

Zarter Hinweis des Autors dieses Beitrags: Danach haben sich Betroffene bei der örtlichen Erschießungsanstalt (Körperschaft des öffentlichen Rechts) unter Zurücklassung sämtlicher restlichen Habseligkeiten unaufgefordert zur "Endlösung der Armutsfrage" einzufinden. (Ähnlichkeiten mit vergangenen Lösungen sind unbeabsichtigt, aber nicht zu vermeiden.)

Zarter Hinweis nummero zwo: Wer will, kann ja mal den Prozentsatz im Vergleich zu den Bezügen eines Abgeordneten ausrechnen. Hinweise sind erwünscht.

Besonderer Hinweis der dritten Art: Wie diese Woche im Spiegel nachzulesen war, betrug das Jahreseinkommen eines Hedgefondsmanagers an der Wallstreet schlappe 1,5 Milliarden (!!!) Dollar. Jahreseinkommen, nicht Vermögen!

Donnernd grollendes Ciao!
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Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Moin Harry,

korrekt, in § 24 SGB II steht das Wort nicht. Das stammt aus einer anderen Quelle, nämlich [url]www.tacheles-sozialhilfe.de[/url] und aus [url]www.harald-thome.de[/url] .

Harald Thome sollte Dir in seinem Ansatz und seinen Bemühungen eigentlich seelenverwandt sein, weil er ebenfalls in erster Linie Aufklärung und Aufzeigen von Hintergründen betreibt.

Aus seiner Foliensammlung (Seite 59) stammt das von mir gefundene "Unwort", es ist also kein Teil eines Gesetzes, das traut sich hier (noch) niemand.

Ciao
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

von der Sache her stimmt das natürlich schon, ein Armutgewöhnungszuschlag ist das wirklich. Wobei ich nicht durchblicke, wer genau das in welcher Situation bekommt - aber das SGB ist mir ohnehin zu gruselig, ich bleibe lieber bei HGB und IFRS ;-)

Übrigens: "Habseligkeiten" war wirklich mal das Wort des Jahres - welche eine Wahl, bezeichnet der Begriff doch wenige, meist wertlose Besitztümer, die jemand aus einer Katastrophen- oder Krisenlage gerettet hat. Scheint wirklich ein Trend zu sein in diesem Lande... Ist wie mit dem AGG: hätten wir funktionierende Märkte, bräuchten wir die Sozialhilfe nur für eine kleine Minderheit. So leben, wie ich kürzlich hörte (aber nicht prüfen kann), die Mehrheit (!) der Berliner auf Hartz IV. Kaum zu fassen...


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