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Saldovorträge beim Jahresabschluss

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Registriert: Jun 2005
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Hallo,

wird in einer Buchhaltung der Jahresabschluss gemacht müssen ja die Bilanzkonten im neuen Jahr vorgetragen werden. In der Praxis gibt man dem Steuerberater die Hauptabschlussübersicht und dieser ergänzt dann noch Afa usw. Um im neuen Jahr gleich weiterarbeiten zu können werden die Konten Bank, Kasse, Forderungen und Verbindlichkeiten vorgetragen.
Im SKR03 bucht man den Saldovortrag gegen die Konten 9000, 9008 und 9009. Wenn der Steuerberater die Bilanz erstellt hat, werden alle anderen Konten dann ebenfalls gegen die gleichen Konten eingebucht. Die 9000´er Konten ergeben dann wieder den Saldo null. Durch das Buchen der Saldovorträge gegen diese 9000´er Konten hat man jederzeit eine ausgeglichene Bilanz. Ist dies notwendig oder müssen alle Saldovorträge der Konten nicht immer zu jedem Zeitpunkt den Saldo null ergeben (Aktiv = Passiv)?
Müssen in einer korrekt geführten Buchhaltung zu jedem Zeitpunkt die Saldovorträge + Bewegungen auf allen Konten (Aktiv/Passiv) ausgeglichen sein?
Oder anders gefragt, darf ich z. B. auf einem Aktivkonto einen Bestand im Soll vortragen ohne gleichzeitig auf einem anderen Konto im Haben zu buchen?

Viele Grüße
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Oder anders gefragt, darf ich z. B. auf einem Aktivkonto einen Bestand im Soll vortragen ohne gleichzeitig auf einem anderen Konto im Haben zu buchen?


Nein, natürlich nicht; man muß stets "SOLL an HABEN" buchen. Das Gegenkonto für die Aktivkonten (und natürlich auch die Passivkonten) ist natürlich das EBK.
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Beiträge: 5
"HZingel" schrieb
Hi,

Nein, natürlich nicht; man muß stets "SOLL an HABEN" buchen. Das Gegenkonto für die Aktivkonten (und natürlich auch die Passivkonten) ist natürlich das EBK.


Wenn man den SKR03 zugrunde legt, kann man die 9000´er Konten als EBK sehen. Stimmt das?

Vielen Dank und Grüße
Mitglied
Registriert: Apr 2004
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Hi,

Zitat
Wenn man den SKR03 zugrunde legt, kann man die 9000´er Konten als EBK sehen. Stimmt das?


Keine AHnung - die Antwort bezieht sich nur auf das allgemeine System der Buchführung und nicht auf einen bestimmten Kontenrahmen. Allgemein gilt, daß nie irgendwo eine Zahl einsam und alleine hingeschrieben werden darf, sondern stets doppelt zu buchen ist. Im EBK steht daher die Eröffnungsbilanz spiegelverkehrt, und der Saldo des EBK muß null sein, sonst ist irgendwo ein Fehler.
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Hallo in die Runde,

beim SKR03 widerspiegeln die 9000er Konten die Eröffnungsbilanz und werden deshalb nur mit den Saldovorträgen bebucht.
In der Theorie passiert das am Anfang eines Geschäftsjahres, weil aber die Leute in der Nacht vom 31.12. zum 01.01. anderes zu tun haben als ihre Bilanz fertigzustellen, werden die Konten scheinbar unterjährig mehrmals bebucht. Aber wirklich nur scheinbar, denn in Wirklichkeit werden eben nur die Saldovorträge in mehreren Schritten vorgenommen, bis die Bilanz des Vorjahres definitiv fertiggestellt ist:

Erst die Geldkonten, Bestände an Wechseln usw., dann die Offenen Posten, soweit sie abgestimmt sind und irgendwann der Rest.

Zwar soll in größeren Unternehmen die Bilanz bis März des Folgejahres fertiggestellt sein, aber auch das ist oft nur graue Theorie. Daraus folgt, daß regelmäßig über einen längeren Zeitraum die 9000er Konten des SKR03 nicht den Saldo Null aufweisen können. Ergibt sich der jedoch auch nicht nach Abschluß der Bilanzarbeiten, so sind, wie Harry schon schreibt, die Vortragswerte fehlerhaft.

Grüße,
Peter


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