Forum

Fax-Spam und deren Abwehr

Gesperrt

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jun 2004
Beiträge: 4
Ort: Sömmerda
Hallo zusammen,

auf der BWL-Bote.de-Seite ist das Thema:
25.03.2005 Fax-Spam: Der BWL-Bote stellt Strafantrag gegen »carking.de« zu finden.

Mich würden die Details dazu sehr interessieren, z.B. Strafanzeige und was passiert danach, Welche Kosten entstehen oder könnten entstehen, etc.
Leider habe ich das gleiche Fax bekommen und zwar zweimal. Da wir uns (Herr Zingel) am Freitag wieder sehen habe ich es einfach. Andere User – so denke ich – könnte das gleiche interessieren.
Mitglied
Registriert: Nov 2004
Beiträge: 76
Ort: Schleswig-Holstein
Moin,

"§ 303 StGB" schrieb
Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Hier wird

- Die Rechtswidrigkeit ist hier zu bejaen.
- Papier und Tonner bzw. Tinnte verbraucht und damit zerstört (Alternative 2).
- Der Tonner und das Papier sind für den Faxspammer eine fremde Sache.
- Im subjektiven Tatbestand ist der Vorsatz für alle Tatbestandsmerkmale mindestens als dolus eventualis anzunehmen, wahrscheinlich liegt sogar dolus dirctus zwei vor.
- Es ist auch von einer Schuldhaftigkeit auszugehn, da keine Anhaltspunkte für Schuldunfähigkeit gegeben sind

Also ist ein Faxspammer wegen Sachbeschädigung zu bestrafen. Ich rate zu einer schriftlichen Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

beste Grüße

Martin Notnagel
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

ich habe inzwischen folgendes in dem Fall eingeleitet:

- Strafanzeige, u.a. §§43, 44 BDSG (ist sonnenklar)
- wer der Spammer ist, läßt sich bei http://www.denic.de herausfinden (Whois-Abfrage, kostenlos, aber ich poste die persönlichen Daten hier nicht, Verwertungsverbot)
- Beschwerde beim Provider Strato (die haben "was" unternommen, sagen aber nicht was - vorgeblich Datenschutz)
- Beschwerde bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (noch kein Feedback)
- Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten NRW (passenderweise in Düsseldorf in der Reichsstraße 43)
- Anwalt beauftragt, eine strafbewehrte Unterlassenserklärung zu fordern und ggfs. zu klagen (geht Anfang nächster Woche raus)

Auf http://www.antispam.de, wo ich die Sache auch im Forum geschrieben habe und der Spammer sich zu Wort gemeldet hat (lesenswert! :lol: ), gibt es ein prachtvolles Muster einer Klageschrift mit allen OLG-Urteilen und Präzedenzfällen, mein Anwalt ist im Dreieck gesprungen, nimmt ihm alle Arbeit ab.

Aus einer, nur ja, etwas emotionalen Reaktion des Spammers am Telefon weiß ich, daß das bei denen schon eingeschlagen hat. Wie es weitergeht, verfolge ich mit großer Spannung 8) Sollte es Euch interessieren :?: lassae ich Euch an meinem Jagdglück teilhaben!


Gesperrt

Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0326 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 2.04 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 8