Hallo!
Bei einem Exportgeschäft sind folgende Partner eingebunden:
1. Großhandel (Deutschland)
2. Internationale Abteilung des Großhandels (z.B. Holland)
3. Frachtführer (z.B. Lufthansa in Deutschland)
4. Empfänger im Ausland (z.B. Spanien)
Internationale Abteilung bestellt Frachtführer und informiert Großhandel sovie Empfänger im Ausland.
Großhandel liefert an den Frachtführer.
Rechnungsanschrift ist die der internationalen Abteilung.
Frage: Braucht der Großhandel eine Zollnummer?
Danke
Forum
Steuernummer für Exportgeschäft
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#1 07.12.2004 17:56 Uhr
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#2 07.12.2004 21:12 Uhr
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Hallo Zahrathustra,
vermutlich hast Du eine Lehrbuchaufgabe erwischt, die aus den Zeiten der Kohle- und Stahlunion stammt ... Aber im Ernst: die bezeichneten Länder gehören nicht nur der EU, sondern auch dem Schengener Abkommen an. Demzufolge braucht es keine Zollnummer, sondern nur die USt-ID-Nummer der jeweils beteiligten Geschäftspartner auf den Rechnungen und am Ende des Voranmeldungszeitraumes den entsprechenden Eintrag auf der "Zusammenfassenden Meldung". Grüße, Peter |
#3 07.12.2004 21:39 Uhr
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Guten Abend,
Da hat Peter zweifellos Recht ;-) Es wäre vielleicht noch nachzutragen, daß bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU eine statistische Intrastat-Meldung erforderlich ist. In dieser müssen die Versendung und der Eingang der Waren von allen beteiligten Partnern gemeldet werden. In der Praxis läßt man das meist den Frachtführer machen, der das als Dienstleistung mit anbietet. Wird die Ware auf einem Landtransport von Deutschland nach Spanien z.B. in Frankreich umgeladen, und verläßt sie dabei den Transportbehälter (z.B. Kommissionieren), so wäre auch in Frankreich eine Intrastat-Meldung "Eingang" und eine zweite "Verwendung" zu schreiben. Dies gilt jedoch nicht beim reinen Umsetzen eines verschlossenen Containers auf einen anderen LKW. Ja, Europa ist bürokratisch... |
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