Moin Harry,
zu deinen neuen Beitrag bin ich mir nicht ganz klar. Gehe ich recht der Annahme das es nur Rechnungen betrifft, die auch USt abführen? Wenn ja, wieso nur die? ANdere müssen doch ihrer Rechnungen auch Archivieren.
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Zum Beitrag mit der Rechnung
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Autor | Beitrag |
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#1 29.07.2004 21:08 Uhr
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#2 29.07.2004 21:39 Uhr
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Hi Mario,
nur in den genannten Fällen (Lieferung neuer Fahrzeuge usw) muß der Rechnungsteller einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung beim Rechnungsempfänger (!) aufnehmen. Das ist im Prinzip eine Kleinigkeit, kann aber gerade deshalb eine Art Fallbeileffekt haben was die Vorsteuererstattung angeht. Die Aufbewahrungspflicht als solche ist davon nich betroffen; es geht nur um einem Hinweis darauf, der auf bestimmten Rechnungen ab übermorgen zu lesen stehen muß. |
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