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Zum Beitrag mit der Rechnung

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Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jul 2004
Beiträge: 54
Moin Harry,
zu deinen neuen Beitrag bin ich mir nicht ganz klar. Gehe ich recht der Annahme das es nur Rechnungen betrifft, die auch USt abführen? Wenn ja, wieso nur die? ANdere müssen doch ihrer Rechnungen auch Archivieren.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi Mario,

nur in den genannten Fällen (Lieferung neuer Fahrzeuge usw) muß der Rechnungsteller einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung beim Rechnungsempfänger (!) aufnehmen. Das ist im Prinzip eine Kleinigkeit, kann aber gerade deshalb eine Art Fallbeileffekt haben was die Vorsteuererstattung angeht. Die Aufbewahrungspflicht als solche ist davon nich betroffen; es geht nur um einem Hinweis darauf, der auf bestimmten Rechnungen ab übermorgen zu lesen stehen muß.


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