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Anschaffungsnebenkosten eines Fahrzeuges

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Gast
Kürzlich wurde in einer Diskussion über die ANK eines Fahrzeuges behauptet, dass die erste Tankfüllung im Zusammenhang mit der Überführung eines Kfz. zu aktivieren sei. Hie muss es wohl eine spezielle Festlegung geben (vermutlich durch ein Finanzgericht??), da ja die allgemeinen Bestimmungen (HGB, EStG) die kaum vermuten lassen.
Wer weiss mehr darüber, und wenn es zutrifft, wer kennt ggf. die Quelle?
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"Peter" schrieb
Zu den Anschaffungskosten ist einschlägig § 255 Abs.1 HGB. Was im Einzelfall erforderlich ist, um das Wirtschaftsgut in einen für das Unternehmen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen und dem Unternehmen die Verfügungsmacht darüber zu verschaffen, kann man m.E. nicht pauschal festlegen.


Doch! Es gab tatsächlich einmal ein Urteil, das besagte, dass die ersten 5 Liter mit zu den AK eines PKW zählen und zu aktivieren sind.

Ich hab jetzt mal gewälzt, meine BStBl-CD (ab 1992) bemüht, etc. aber auf die schnelle find ich das Urteil jetzt nicht.

Dieses Urteil hat aber inzwischen an Bestand verloren, da die Autohändler eh 5-10 Liter als "geschenkt" reinschütten, bevor das Fahrzeug dem Kunden feierlich übergeben wird... :wink:

Achim
Gast
Vielen dank für die bisherigen Überlegungen. Eine gewisse Logik scheint dadurch zu entstehen, dass der Inbetriebnahme ja ein besitzübergang vorausgehen muss.
Die Zuordnung zu den ANK (AK) ist vermutlich dadurch erforderlich, weil ohne Überführung (und eben ohne eine entsprechende Betankung) die Besitznahme/Eigentumsübergang nicht möglich ist. Wenn mein Autohändler so etwas berechnet, werde ich vermutlich darüber nachdenken, ob ich bei ihm bleibe. Das ändert aber zunächst nichts an meiner Entscheidungsnot.
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"Werner" schrieb
Vielen dank für die bisherigen Überlegungen. Eine gewisse Logik scheint dadurch zu entstehen, dass der Inbetriebnahme ja ein besitzübergang vorausgehen muss.


Die Logik hat weniger was dem Besitzübergang zu tun, sondern eher um das Auto in den gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. Ohne Sprit läuft kein Motor, ohne Motor ist ein Auto kein Auto.

"Werner" schrieb
Wenn mein Autohändler so etwas berechnet, werde ich vermutlich darüber nachdenken, ob ich bei ihm bleibe.


Bei den heutigen Benzinpreisen, werden die geschenkten Liter aber auch immer weniger. Ich habe vor rund 10 Jahren ein Toyota-Autohaus betreut: da war es die Faustregel, Neuwagen für 10 DM zu befüllen, Wunschkennzeichen war damals ja auch schon Service. Wenn die Faustregel 10 DM heute 5 EUR sind, kann man als Neuwagen-Kunde nur hoffen, dass die nächste Tanke gleich um die Ecke ist, sonst hast Du nach wenigen Kilometern schon ein Problem :wink:

Achim
Mitglied
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Hallo in die Runde,

was im Einzelfall erforderlich ist, um ein Wirtschaftsgut in einen für den entsprechenden Zweck brauchbaren Zustand zu versetzen, kann man nicht pauschalisieren. Um beim Beispiel Auto zu bleiben:
Ich persönlich hätte nichts dagegen, in einem silberfarbenen herumzufahren. Andere brauchen aber für ihre Zwecke auf demselben Auto noch grüne Klebefolie, eine Stadtmusik und entsprechende Illumination - die Kosten dafür werden höchstwahrscheinlich den Kaufpreis meines alten Golf deutlich übersteigen.

Wegen der Erstbetankung das Finanzgericht zu bemühen, lohnt sich m.E. nicht einmal, wenn man einen URAL 375D oder ein sowjetisches T-Modell fährt. Ansonsten kann man die ertragssteuerlichen Auswirkungen einer solchen Erbsenzählerei neutralisieren, indem man dem Betriebsprüfer, der damit anfängt, beizeiten die Kaffeekanne wegnimmt.

Grüße,
Peter
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Ort: NRW
"Peter" schrieb
Wegen der Erstbetankung das Finanzgericht zu bemühen, lohnt sich m.E. nicht einmal, wenn man einen URAL 375D oder ein sowjetisches T-Modell fährt.


Hat aber tatsächlich seinerzeit jemand. Es ist müßig darüber nachzudenken, ob der Kläger das Finanzamt war...

"Peter" schrieb
Ansonsten kann man die ertragssteuerlichen Auswirkungen einer solchen Erbsenzählerei neutralisieren, indem man dem Betriebsprüfer, der damit anfängt, beizeiten die Kaffeekanne wegnimmt.


:!: Taktisch falscher Schachzug :!:

Dem Prüfer fehlte damals wahrscheinlich das Knabber-Zeugs zum Kaffee oder er hat von Anfang an keinen Kaffee bekommen....

Achim


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