Hallo!

Ich brauche mal dringend Hilfe für eine Hausarbeit...

Ich habe eine GmbH & Co KG, diese entwicklelt eine Software für einen Auftraggeber (Individualsoftware).

Die Fertigung fängt im Juni 06 an und endet im Ende Juni 07. Ich habe verschiedene Kostenpositionen im Sachverhalt angegeben.

Meine Idee: Die Software ist als unfertige Leistung/Erzeugniss zum 31.12.05 mit ihren bisherigen Herstellungskosten zu bilanzieren. Die Kosten muessen also nach der Bilanzierungsfähigkeit hin überprüft werden...

Nun die Frage: Liegt hier ein Fall langfristiger Fertigung vor? Als Difinition der langfristegen Fertigung habe ich gefunden: Langfristige Fertigung liegt for, wenn ein Wirtschaftsgut über das Geschäftsjahr hinaus in Fertigung ist. Das wäre hier zwar der Fall, aber unter langfristiger Fertigung stelle ich mir Bau von Brücken Hochhäusern oder ähnliches vor......

Dann habe ich noch einige Vorraussetzungen gefunden, die bei allerdings erfüllt scheinen..

Also bitte Hilfe.... ;-)

Gruß