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Endlich!

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Endlich!
Ein Beitrag bei Körperschaftsteuer:
Warum wird - oder wurde - hier nix gepostet?
Ist die Körperschaftsteuer bereits aus den Köpfen der BWL-er verschwunden?
Gibt’s deshalb keine Fragen, weil keine Steuer anfällt?
Warum fällt keine Steuer an?
Da war doch mal was, ganz früher, als die ganz großen Konzerne noch so blöd waren und Steuern gezahlt haben: :shock:

Körperschaftsteuer

Was wird besteuert :?:
Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, (insbesondere Kapitalgesellschaften, z.B. AG und GmbH), andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Besteuerungsgrundlage ist das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat. Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. Zusätzlich sind hierbei aber besondere Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes heranzuziehen. Dabei sind insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen zu berücksichtigen. Wie die Einkommensteuer gehört die Körperschaftsteuer zu den direkten Steuern und ist eine Personensteuer, die nicht vom Einkommen abgezogen werden kann. Körperschaftsteuer und Einkommensteuer bestehen nebeneinander.

Wer zahlt die Steuer :?:
Das Körperschaftsteuergesetz unterscheidet ebenso wie das Einkommensteuergesetz zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die entweder ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind u.a. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften.

Wie hoch ist die Steuer :?:
Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit dem Veranlagungszeitraum 2001 für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne einheitlich 25 Prozent. Auf die Ausschüttung wird grundsätzlich Kapitalertragsteuer mit einem Steuersatz von 20 Prozent erhoben. Auf der Ebene der Anteilseigner wird die körperschaftsteuerliche Vorbelastung ausgeschütteter Gewinne dadurch berücksichtigt, dass die Dividenden nur zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage für die persönliche Einkommensteuer der Anteilseigner einbezogen werden. Zur Finanzierung der Beseitigung der Hochwasserschäden wurde der Körperschaftsteuersatz einheitlich für alle Körperschaften für den Veranlagungszeitraum 2003 um 1,5 Punkte von 25% auf 26,5% angehoben. Im Rahmen der Steuerreform 2000 wurde das Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Das Halbeinkünfteverfahren erreicht die Beseitigung der Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne in pauschaler Form durch eine Entlastung sowohl auf der Unternehmensebene als auch auf der Anteilseignerebene.

Was kommt dabei raus :?:
Das Aufkommen der Körperschaftsteuer betrug 2002 rund 2,9 Mrd. €.

:evil: ACHTUNG: JETZT GEHT’S LOS:

Vodafone - noch bekannt?
Vodafone hat jetzt durch steuerrechtlich vollkommen abgesicherte und aktienrechtlich sogar vorgeschriebene Buchungen einen Verlustvortrag hingezaubert in Höhe von sage und schreibe über 54 Milliarden Euro (54.000.000.000,00 Euro)!
Das würde bedeuten, dass diese Herren Konzernjongleure auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinaus in diesem unseren Land auf ihre Gewinne keine Körperschaftsteuer berappen müssten.
Einziger Kommentar: Das machen doch alle so, bis in den Mittelstand hinein. :lol:
Na, da bin ich ja beruhigt, wenn’s denn alle machen, kann’s ja wohl nicht verkehrt sein!
:evil: VERKEHRTE Welt!
Die kleinen Ärsche zahlen Lohnsteuer, können nix absetzen, weil sie so knapp gehalten werden, dass sie nix zum Absetzen haben, selbst wenn sie wollten, wenn sie denn könnten!
:evil: VERKEHRTE Welt!
Konzerne fahren (im Rahmen von Shareholder Value) Milliardengewinn ein und zahlen keine Steuern!

Rechnet doch mal nach, liebe BWL-er:
2,9 Mrd. Steueraufkommen bei rund gerechnet 25 Prozent Steuerbelastung ergibt noch runder gerechnet 11,6 Milliarden Gewinn für ALLE Konzerne und „betroffenen“ Firmen ZUSAMMEN. Da stimmt doch mit der Milchmädchenrechnung von Klein-Fritzchen was nicht - oder?

Wie hieß doch die Geschichte? Richtig: Von einem, der auszog, das Gruseln zu lernen! :lol: :lol: :lol:
Mitglied
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Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

Durch die unterschiedlichen Steuersätze für thesaurierte bzw. ausgeschüttete Gewinne wurde ja hierzulande über Jahrzehnte das Eigenkapital deutscher Unternehmen niedrig gehalten, was sicherlich etliche die Existenz und infolgedessen massenhaft Arbeitsplätze gekostet hat. Natürlich war es nun wirklich an der Zeit, diesen Unfug zu beenden, aber ein Systembruch ohne Benachteiligung eines Teils der Betroffenen ist nicht so einfach zu vollziehen.

Infolge der deshalb eingeführten Übergangsregelung wurde das Körperschaftssteueraufkommen zum Albtraum der Finanzminister, weil negativ ... Diese Tatsache (und die daraufhin eilends vorgenommene Gesetzesänderung) sollte man mit in Betracht ziehen, wenn man ein historisches Steueraufkommen mit einem Prozentsatz multipliziert und daraus auf Gewinne schließt - eine für meine Begriffe etwas zu flache Darstellung.

Grüße,
Peter
Mitglied
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Beiträge: 153
Ort: NRW
So, jetzt spiel ich auch mal mit :lol:

Ich bin jetzt mal hingegangen und habe mal für die VZ 2000 und 2001 eine GmbH mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer erfunden und für beide Jahre gleiche Voraussetzungen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene geschaffen:

Die Gesellschaft hat in beiden Jahren einen endgültigen Bilanzgewinn (gleichzeitig auch zvE) von 50.000 €.

Die Ausschüttung beträgt in beiden Jahren 50% des endgültigen Bilanzgewinns vor Steuern, also jeweils 25.000 €. Im Jahr 2000 erfolgt die Ausschüttung nach dem Anrechnungs-, im Jahr 2001 nach dem Halbeinkünfteverfahren.

Der Gesellschafter hat in beiden Jahren ein Weibchen, die Kinder sind aus dem Haus und das zvE beträgt für 2000 125.000 €.und für 2001 wegen des Halbeinkünfteverfahrens nur noch 101.785 €.

(Anmerkung hierzu: 2000: Ausschüttung 25.000 € zzgl. anrechenbare KöSt 10.714 € = zu versteuernde Einnahmen 35.714 € - 2001: 50% v. 25.000 € = zu versteuernde Einnahmen 12.500 €)

Was hat der Fiskus jetzt hierbei verdient ?

im Jahr 2000:


Auf Gesellschaftsebene:

20.000 € KöSt
-3.571 € KöSt Minderg. w. GA
1.767 € SolZ

6.250 € KapErtrSt
343 € SolZ


Auf Gesellschafterebene:

42.690 € ESt
-10.714 € anrechenb. KöSt
- 6.250 € anrechenb. KapErtrSt
1.759 SolZ
- 343 € anrechenb. SolZ

alles in allem 51.931 € auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene


im Jahr 2001

Auf Gesellschaftsebene:

12.500 € KöSt
687 € SolZ

5.000 € KapErtrSt
275€ SolZ


Auf Gesellschafterebene:

29.728 € ESt
1.635 € SolZ
- 5.000 € anrechenb. KapErtrSt
- 275 € anrechenb. SolZ

alles in allem 44.550 € auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene

also eine Gesamtentlastung i. H. von 7.381 € bei absolut identischen Sachverhalten in den Jahren 2000 und 2001.

Der Fall ist sicherlich nicht aus den Sternen gegriffen. Getroffen hat diese Regelung nur diejenigen, die aufgrund irgendwelcher Abschreibungsmodelle - die ja bekanntlich nur dann finanzierbar sind, wenn das entsprechende Einkommen vorhanden ist - auf "Sozialhilfeniveau" drücken konnten. Aber diesen Verlustabzügen ist ja inzwischen auch ein "Begrenzungsriegel" vorgeschoben.

Achim

PS:
"Kunde" schrieb
Endlich!
Ein Beitrag bei Körperschaftsteuer:
Warum wird - oder wurde - hier nix gepostet?


Aller Anfang ist schwer.... 8)
« Zuletzt durch Achim am 18.06.2004 07:46 Uhr bearbeitet. »
Mitglied
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Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo Achim:

auch wenn das nichts mit KSt zu tun hat: Beifall zu Deiner Signatur. Dieser Ausspruch ist so zeitlos wie die Werke von Honore de Balzac ...

Grüße,
Peter
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Hi Achim,

danke schön für Deinen Spieleinsatz :lol: Aber so hat der Onkel seinen „höchstqualifizierten“ Beitrag nicht gemeint. Aber: Besser man redet darüber, als dass alles unter den Tisch gekehrt wird.

Ich befand mich mit meinem ersten Posting auf einer anderen Mitteilungsebene, nämlich auf der Welle der Gerechtigkeit – doch wo gibt’s die schon:

Otto Normalverbraucher zahlt Lohnsteuer (als Sonderform der Einkommensteuer) und sobald er aufgrund seines Einkommens veranlagungspflichtig wird steigt seine (Spitzen-)steuerbelastung auf einen Prozentsatz, der durchaus deutlich höher liegen kann, als es der homöopatische Steuersatz bei der Unternehmensbesteuerung durch die Körperschaftsteuer ist.

Genau das ist vom Gesetzgeber (Wurstmacher) durchaus so gewollt. Und zwar seit Jahrzehnten. Zum Einen wollte man (aufgemischt oder wachgeküsst durch die Heerschar Lobbyisten) durch eine niedrigere Steuerbelastung die Eigenkapitalquote der Unternehmen stärken, zum anderen wollte man die Hand tätscheln, die einen füttert.

Wir müssen hier auch nicht diskutieren, ob das gerecht ist, oder nicht. Ich will nur das Bewusstsein wecken, dass da im System etwas grundsätzlich nicht stimmt:

Kapitalkraft stärken – alles ok
(schon mal bei „den Banken“ die Kreditvergabe bei neuen Unternehmen abgeklopft?),
Unternehmen / Unternehmer sponsern – alles ok
(schon mal an die schier unüberschaubare Menge an Subventionen gedacht, die große Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung rausfinden können?).

Aber:

Viele haben leise still und heimlich gegrinst, als vor wenigen Jahren die Idee des Kommunismus als Wirtschaftsform kaputt gegangen ist. Hoffentlich bleibt uns das Lachen nicht im Halse stecken, wenn in absehbarer Zeit der Kapitalismus ebenfalls seinen Exitus erreicht, denn wenn niemand mehr da ist, der die tollen Wirtschaftsgüter kaufen soll (oder kann), was machen die Unternehmen dann mit ihrem angesammelten (und immer fleissig umgeschichteten) Kapital?

Geld kann man nicht fressen. :evil:

Bereits geschichtlich gibt es Beispiele für Unternehmen, die zuerst (oder doch deutlich ausgeprägt) an ihre Arbeiter dachten (z.B. Fugger) und dann mit den sozial zufriedenen gestellten Arbeitsbienen trotzdem richtig gut und nach heutigen Maßstäben sogar enorm viel verdient haben. Auch diese Wirtschaftsbosse haben ganze Staaten finanziert – na und? Aber wenn die Ameisen nix zu fressen haben, stirbt die Königin!

Noch’n Spruch (von einem meiner Lieblinge GWBush): "They misunderestimated me." :lol: Bu..sh.. happens!

Ciao!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
"Kunde" schrieb
...

Ich befand mich mit meinem ersten Posting auf einer anderen Mitteilungsebene, nämlich auf der Welle der Gerechtigkeit – doch wo gibt’s die schon:

Otto Normalverbraucher zahlt Lohnsteuer (als Sonderform der Einkommensteuer) und sobald er aufgrund seines Einkommens veranlagungspflichtig wird steigt seine (Spitzen-)steuerbelastung auf einen Prozentsatz, der durchaus deutlich höher liegen kann, als es der homöopatische Steuersatz bei der Unternehmensbesteuerung durch die Körperschaftsteuer ist.


Hallo Kunde,

ganz offensichtlich bringst Du etwas durcheinander: normalerweise sind Steuern dazu da, dem Gemeinwesen "Staat" zu Einnahmen zu verhelfen - Punkt. Der Terminus "Gerechtigkeit" hat damit nur insofern zu tun, daß man mit dieser Leitlinie versucht, die Veranstaltung für die breite Masse akzeptabler zu gestalten und mithin die Anzahl der Steuerverweigerer in überschaubarem Rahmen zu halten.

Aber das hat mit der KSt nichts zu tun. Es gibt wohl mehrere Gründe, warum in dieser Rubrik außer Deiner Übersicht und dieser politischen Diskussion hier noch nichts eingestellt wurde. Ich habe das, ehrlich gesagt, auch für völlig normal gehalten.
Die KSt ist ein Thema für Steuerberater und -fachwirte, sie kommt noch bei den Bilanzbuchhaltern vor (mancher überlegt aber, ob er diese Punkte wirklich braucht) und wird in der Ausbildung der Steuerfachangestellten gestreift. Betriebswirte und Volkswirtschaftler haben damit nichts am Hut, noch nicht einmal die buchenden Praktiker, denn die KSt ist alles andere als Tagesgeschäft. Wer in der Praxis Probleme mit der KSt hat, kommt um einem StB nicht herum und wird diese nicht gerade in einem Internetforum diskutieren.

Im Zuge der Senkung der Steuersätze und der damit verbundenen Abschaffung der stl. Bevorzugung der Ausschüttung als Gewinnverwendung vor der Thesaurierung wurde ein Übergangsverfahren geschaffen, welche die KSt nach ihrem Aufkommen zur Bagatellsteuer werden ließ, die eigentlich abgeschafft gehörte - deshalb hat derzeit vor allem der Fiskus Probleme damit, wird diese aber hier nicht diskutieren.

"Kunde" schrieb
Viele haben leise still und heimlich gegrinst, als vor wenigen Jahren die Idee des Kommunismus als Wirtschaftsform kaputt gegangen ist. Hoffentlich bleibt uns das Lachen nicht im Halse stecken, wenn in absehbarer Zeit der Kapitalismus ebenfalls seinen Exitus erreicht, denn wenn niemand mehr da ist, der die tollen Wirtschaftsgüter kaufen soll (oder kann), was machen die Unternehmen dann mit ihrem angesammelten (und immer fleissig umgeschichteten) Kapital?

Geld kann man nicht fressen. :evil:


Auch hier kann ich die Bemerkung nicht ganz unwidersprochen lassen. Der Welt bekannt wurde das, was man den "real existierenden Sozialismus" nannte, ich würde Dir empfehlen, das nicht mit "Kommunismus" zu verwechseln. Den "Kommunismus" hat es noch nie gegeben; was es nie gegeben hat, kann mithin nicht gescheitert sein. Daß der Kapitalismus in der jetzigen Form auch kein Zukunftsmodell ist, wurde schon im vorvorigen Jahrhundert festgestellt, für diese Erkenntnis gibt es keinen Nobelpreis mehr. Es geht also irgendwann zurück zur Naturalienwirtschaft, wie in Argentinien, oder man läßt sich eine wirklich brauchbare Alternative einfallen. Derzeit ist das Brett aber noch dick genug für die nächsten Jahrzehnte.

Grüße,
Peter
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 153
Ort: NRW
Hi, Ihr Zwei ! (Ups, das reimt sich :lol: )

Aus der entfachten politischen Diskussion, ob nun Sozialismus oder Kapitalismus besser ist/war, halte ich mich jetzt gänzlich raus, da dies in diesem Forum und unter dieser Rubrik nun wirklich nichts zu suchen hat.

Aber zurm Thema "Sinn und Zweck von Steuern" bzw. "Gerechtigkeit" bei deren Erhebung habe ich dann doch noch was zu sagen.

Wie Peter schon richtig anmerkte, ist der (Un-)Sinn der zu erhebenden Steuer eine Geldleistung, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellt und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. So sagt es der § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung.

Den Rest "erledigen" die Einzelsteuergesetze, wie auch das Einkommen- oder das Körperschaftsteuergesetz.

Zur Steuergesetzgebung kommen zweifelsfrei auch noch wirtschaftspolitische Aspekte hinzu. Und hier setzen wir jetzt mal den Hebel an:

Vor dem Einkommensteuergesetz, also dem Gesetz zur Besteuerung natürlicher Personen, sind sie alle wieder gleich! Egal ob Arbeitnehmer, Unternehmer, Aufsichtsratsvorsitzender, Geschäftsführer, Kapitalanleger oder Großgrundbesitzer. Die einzige Frage die sich hier vielleicht stellen könnte, ist die, ob es bei der jeweiligen Einkommensermittlung nun Gleiche und Gleichere gibt. Aber nach mittlerweile mehr als 20-jähriger Tätigkeit im Steuerrecht und dem damit verbundenen Leben mit immer komplexeren Feinheiten des EStG komme ich zu der Überzeugung, dass dieses Gesetz mittlerweile nicht nur für alle gerecht ist, sondern dass auch im Laufe der Zeit immer mehr Schlupflöcher, die sich halt nicht jeder leisten konnte, geschlossen wurden.

Einzelausführungen zur Gerechtigkeit spare ich mir an dieser Stelle (=KSt-Forum) einfach mal.

So, nun aber zum KStG: der Körperschaftsteuer unterliegen im Gegensatz zum EStG eben nur juristische Personen. Dies sind nunmal zum allergrößten Teil Wirtschaftsunternehmen.

Diese Wirtschaftsunternehmen halten ihrerseits die oben unter EStG genannten Arbeitnehmer, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Kapitalanleger am Fressen !!! Andererseits kassiert der Fiskus eben bei diesen Personenkreisen schon die Einkommensteuer.

So und nun zum Knackpunkt:

Bei der alten Form der Körperschaftsteuerbelastung betrug der Steuersatz bis 1998 45 % bzw. ab 1999 40 % des dem Unternehmen verbliebenen Gewinns. Nicht außer Acht lassen darf man an dieser Stelle auch, dass die Gewerbesteuer noch "oben drauf" kam und schwups weit mehr als die Hälfte des Gewinns futsch war.

Um auf den ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 30 % zu gelangen, mußten die Unternehmen ihre Gewinne ausschütten.

Findige Berater haben zwar das sog. "Schütt-aus-hol-zurück"-Verfahren (ausschütten und als Darlehen oder stille Beteiligung zurückfließen lassen) erfunden, aber wenn ich als Kapitalanleger etwas versteuern muß, das ich gar nicht bekommen habe, finde ich das auch nicht gerade so toll.

Ausschütten bedeutet also den Entzug der Liquidität, Verlust der Liquidität bedeutet den Verlust von Investitionsvolmen, dies wiederum hat Einsparungen zur Folge, Einsparungen bedeuten Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen oder gar den Standortwechsel ins Ausland, Verlust von Arbeitsplätzen bedeutet wiederum Wachstum der Arbeitslosigkeit, Folgen hieraus sind Verringerung der Staatseinnahmen (Arbeitslosengeld/-hilfe ist steuerfrei) und eine gleichzeitige Erhöhung der Staatsausgaben (eben dieses Arbeitslosengeld/-hilfe). Weniger einzahlende Arbeitnehmer bedeuten aber auch Ebbe in den Sozialkassen wie Krankenkasse und Rentenversicherung. Und so weiter und so weiter.

Durch die Änderung des KStG, nämlich die grundsätzliche Besteuerung des Gewinns mit 25 % - egal ob ausgeschüttet wird oder nicht - hat der Gesetzgeber nicht nur die deutliche Entlastung der Unternehmen erreicht, sondern auch erzielt, dass die Gewinne (und somit die Liquidität) nicht mehr das Unternehmen "verlassen" müssen um eine niedrigere Steuerbelastung zu erzielen.

Zumindest hat der Gesetzgeber hier einmal erkannt, dass man die Kuh, die ihre Kälber säugt, nicht schlachten darf.

Vielleicht solltest Du, lieber Kunde, die Medaille auch einmal von dieser Seite aus betrachten.

Dass die Körperschaftsteuer-Einnahmen unter den Erwartungen liegen, resultiert aber zum Einen aus der Tatsache, dass die Unternehmen eben nicht mehr die Gewinne wie früher einfahren, zum Anderen aber auch daran, dass Verluste aus der Vergangenheit heute oder morgen noch als Verlustvorträge die vielleicht entstehenden Gewinne steuerlich mindern oder auf Jahre aufzehren.

"Peter" schrieb
Die KSt ist ein Thema für Steuerberater und -fachwirte, sie kommt noch bei den Bilanzbuchhaltern vor (mancher überlegt aber, ob er diese Punkte wirklich braucht) und wird in der Ausbildung der Steuerfachangestellten gestreift. Betriebswirte und Volkswirtschaftler haben damit nichts am Hut, noch nicht einmal die buchenden Praktiker, denn die KSt ist alles andere als Tagesgeschäft. Wer in der Praxis Probleme mit der KSt hat, kommt um einem StB nicht herum und wird diese nicht gerade in einem Internetforum diskutieren.


Das ist aber lieb von Dir, dass Du Steuerberater und Steuerfachwirte in einem Atemzug nennst. :wink:

Achim


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