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ab wann Umsatzsteuer zahlen????

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Gast
Hallo Leute,

ab wann muss man eigentlich Umsatzsteuer zahlen, etwa ab 1200 eur im Jahr?? Oder besser gesagt, bis wieviel ist der Umsatz steuer frei? Gibts da ein Gesetz zu, wo man nachlesen kann?
Beste Grüße
Ole
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Nochmal hi mein Lieber,

schau Dir doch mal die anderen postings im Bereich Umsatzsteuer an, da findest Du vielleicht auch noch den einen oder anderen kleinen Hinweis zu Deinen Fragen.

Ciao!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

fallst Du die Grenzwerte meinst, ab derer Du USt. zahlen mußt: Wenn Du im Vorjahr einen Umsatz von unter 17.500 EUR erzielt hast, und es im Berichtsjahr nicht über 50.000 EUR Umsatz (!) werden, bist Du Kleinunternehmer (§19 Abs. 1 UStG). Du mußt dann keine Umsatzsteuer ausweisen, kannstaber auch keine Vorsteuer ziehen. Falls Du doch (versehentlich) eine Ust. ausweist, schuldest Du die auf jeden Fall (§14c Abs. 2 UStG). In Deine Rechnungen gehört ein Hinweis auf den Grund der Steuerbefreiung (§14 Abs. 4 Nr. 8 UstG).

Aber: Du kannst das ganze Drama vermeiden, indem Du einfach zu Steuer optierst. Dann mußt Du in jedem Fall USt. ausweisen, kannst aber auch die VSt. ziehen. Das hat den Vorteil, auch große VSt.-Summen zurückerstattet zu kriegen, z.B. bei Kauf größerer Anlagegüter.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
Hallo in die Runde,

auch wenn das jetzt arrogant klingen sollte:
Wie "Kunde" schon festgestellt hat, sind diese Informationen so ziemlich zeitgleich mit der Neueröffnung des Forums hier eingestellt worden. Lesen mußt Du es sowieso, ob im Gesetz, in dieser oder den anderen Diskussionsrunden. Konkrete Fragen zu dem, mit dem Du danach nicht klarkommst, sind natürlich jederzeit willkommen.

Insofern halte ich es für eine Freundlichkeit von Harry, Dir alles noch einmal abzuschreiben, aber ihn als bloße Schreibkraft für deutlich überqualifiziert. Es gibt wohl tiefgründigere Probleme, bei deren Lösung seine Kenntnisse unverzichtbar sind und sein Tag hat auch nur 24 Stunden.

Peter
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
Hi Peter,

Du hast ja vollkommen richtig bemerkt, was Du bemerkt hast, aber:

Kuck doch mal auf die Uhrzeit, als Gast sich geäußert hat :?
Auch er wird sich sehr schnell (mit Unterstützung Deines zarten Hinweises) durch die vorhandenen postings lesen und vielleicht wirft er auch mal die CD ein, die er hoffentlich bereits hat...
Wir sollten Fragesteller nicht mit solchen "Abmahnungen" verprellen, denn:

Wer eine Frage stellt, bleibt kurze Zeit dumm, wer NICHT fragt, bleibt es sein Leben lang.

Und dies ist doch eine Seite für Fragen und qualifizierte (nette :wink: ) Antworten, das ist Dir als zahlenmäßig zweitgrößtem Antwortensponsor dieser Seite doch klar, oder?

Ciao und PEACE! :roll:
Gast
[Wer eine Frage stellt, bleibt kurze Zeit dumm, wer NICHT fragt, bleibt es sein Leben lang.

den spruch find ich gut !!!!!!!

katrin
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
"Ole" schrieb
Hallo Leute,
...
Gibts da ein Gesetz zu, wo man nachlesen kann?
Beste Grüße
Ole


Hallo in die Runde,

wer von Euch an sich den Anspruch stellt, daß der Fragende mit den Antworten etwas anfangen können soll, muß sich der Grenzen eines solchen Forums bewußt werden:

Grundlagen des Steuerrechts können hier nicht unterrichtet werden, wer so etwas braucht, sollte auf einen Präsenzunterricht nicht verzichten. Kommt aus verschiedenen Gründen ein allgemeiner Unterricht nicht in Frage, so ist so einem Fragenden nur durch gezielte Beratung zu helfen, welche wahrscheinlich allen in diesem Forum durch die Regelungen des StBerG untersagt ist.

Es hat keinen Zweck zu erklären, wie man einen Staubsaugermotor neu wickelt, wenn sich aus der Fragestellung der Verdacht aufdrängt, daß der Staubsauger nur an einer bestimmten Steckdose nicht funktioniert.

Peter

(man beachte die Uhrzeit)
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 534
"Peter" schrieb
Es hat keinen Zweck zu erklären, wie man einen Staubsaugermotor neu wickelt, wenn sich aus der Fragestellung der Verdacht aufdrängt, daß der Staubsauger nur an einer bestimmten Steckdose nicht funktioniert.

(man beachte die Uhrzeit)


Hi Peter,

auch unter Beachtung der Uhrzeit: Das war schon hart, aber ungerecht :wink:

Um unseren Chief-Moderator zu zitieren: Jeder muss sein eigenes Canoe paddeln. Und wer nicht schwimmen kann, braucht eine Weste.

StBerG hin oder her, DAS steht natürlich außer Frage. Harry mit all seinen Resourcen paddelt da ganz hart am Wind und gerade deshalb: Weiter so mit all den noch kommenden "unqualifizierten" Fragen.

:D Sol lucet omnibus (nachzulesen bei Asterix :idea::wink: : Die Sonne leuchtet über uns allen - oder so) :D

Ciao und immer noch und immer wieder PEACE!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
"Kunde" schrieb
"Peter" schrieb
Es hat keinen Zweck zu erklären, wie man einen Staubsaugermotor neu wickelt, wenn sich aus der Fragestellung der Verdacht aufdrängt, daß der Staubsauger nur an einer bestimmten Steckdose nicht funktioniert.

(man beachte die Uhrzeit)


Hi Peter,

auch unter Beachtung der Uhrzeit: Das war schon hart, aber ungerecht :wink:


Hallo in die Runde,
ungerecht? Wohl eher der Versuch, in einem Satz die Situation, in der sich Ole befindet, anschaulich zu machen.

Mir ist nicht immer klar, mit welcher Zielstellung in manchem anderen Forum gepostet wird. Wenn jemand hier Hilfe sucht, muß er gewisse Voraussetzungen mitbringen. Ole braucht aber wohl noch eine ganze Reihe von Unterrichtsstunden, bis er versteht, was Harry ihm ansatzweise geantwortet hat. Dazu kommt noch, daß jüngste Änderungen im UStG (§§ 13b, 14 ff., 25d, u.a.m.), die kaum noch adäquat kommentiert werden können, dieses langsam auch für einschlägig Vorbelastete zu vermintem Terrain machen.

Zitat
StBerG hin oder her,
...
:D Sol lucet omnibus (nachzulesen bei Asterix :idea::wink: : Die Sonne leuchtet über uns allen - oder so) :D
...
Ciao und immer noch und immer wieder PEACE!


Damit Du mich nicht falsch verstehst: ich mag hier keinen Streit, jeder hat ein Recht auf eine ehrliche Antwort (auch wenn sie unbequem ist) und vor allem vom Großen Bruder in Ruhe gelassen werden: Dienstleistungen für lau berechtigen nicht zu der Erwartung, daß der Leistende ein persönliches Risiko eingeht.

Grüße,
Peter


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