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Ausserordenliche Aufwendungen/Ertraege

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Ich sollte fur die Fachhochschulle etwas schreiben uber ausserordenliche posten DE-NL
Die NL Gesetze kenne ich schon aber wer kan mir helfen mit die Deutsche.
Wir kenne ein unterscied zwisschen besondere und ausserordentlich kennt ihr das auch? welche Posten sind ausserordentlich?
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Guten Abend,

außerordentliche Aufwendungen sind solche, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens anfallen, also auch nicht im Zusammenhang mit Nebengeschäften; entsprechend entstehen auch außerordentliche Erträge außerhalb des normalen Geschäftsbetriebes.

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge sind in Zeilen 15 und 16 des Gliederungsschemas der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß §275 HGB auszuweisen.

Hilft Dir das? Wenn nein, bitte weiterfragen!
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Dass hilft mir nicht genug Herr Zingel.
Ausserordenliche Posten sind in Holland seit 2004 nur noch: Enteignungen und Naturkatastrophen. Wie ist dass in Deutschland?

In Holland gab es auch besondere Posten gibt es die auch in Deutschland? Und was darf mann hier auffuhren?

In Ihren Skript HGB-IAS steht dass in der Praxis ausserordenliche Posten weiter ausgelegt werden als in IAS, also wie weit?

Ich hoffe dass Sie mir helfen kunnen.
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Guten Abend,

Zitat
Ausserordenliche Posten sind in Holland seit 2004 nur noch: Enteignungen und Naturkatastrophen. Wie ist dass in Deutschland?


Solche Fälle könnte man gewiß als außerordentliche Aufwendungen aufführen; bei Enteignungen muß es jedoch eine Entschädigung geben (Art. 14, 15 GG), aber die ist oft nicht wirklich wert, was enteignet wurde. Eher typische Beispiele wären z.B. der Verkauf einer nicht mehr benötigten Altanlage unter Buchwert (=außerordentl. Aufwendung) oder über Buchwert (=außerordentl. Ertrag).

Zitat
In Holland gab es auch besondere Posten gibt es die auch in Deutschland? Und was darf mann hier auffuhren?


Ich bin nicht ganz sicher, was Sie mit "besonderen" Posten meinen; vielleicht hilft Ihnen aber eine Punkt-für-Punkt-Erläzterung zu allen Posten der GuV nach HGB. Diese finden Sie unter http://www.zingel.de/ija/index.htm.

Zitat
In Ihren Skript HGB-IAS steht dass in der Praxis ausserordenliche Posten weiter ausgelegt werden als in IAS, also wie weit?


Hier mü+ßten wir jetzt 3 Rechnungskreise vergleichen, deutsches Handelsrecht, deutsches Steuerrecht und die IFRS. Das Handelsrecht tendiert eher zu einer libealen Auslegung, das Steuerrecht - wie IAS - eher zu einer restriktiven, weil die Steuerlast höher ist, wenn weniger als a.o. Posten angegeben werden darf. Unterschied ist hauptsächliche die außerordentliche Abschreibung, die nach §253 HGB in jedem Fall durchzuführen ist (Niederstwertprinzip, kfm. Vorsicht), nach §6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG jedoch bei vorübergehender Wertminderung ausdrücklich verboten ist (was im Grunde der true and fair view presentation entspricht, wenngleich auch aus anderen Motiven). Hat also beispielsweise eine Ware an marktwert verloren, so muß ich sie nach HGB abschreiben, darf dies aber nach Steuerrecht nicht, weil "Marktwert" keine dauerhafte Wertminderung ist, und darf dies nach IAS nicht, wenn der recoverable amount höher liegt als der vorübergehend geminderte Zeitwert.

Nach IAS 1.75 i.V.m. IAS 8.6 ist übrigens alles außerordentlich, was nicht zum noprmalen Geschäftsbetrieb gehört und voraussichtlich nicht wieder vorkommt. Enteignungen oder Naturkatastrophen könnten aber nach IFRS, HGB und EStG gleichermaßen als außerordentlich behandelt werden.
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Danke Herr Zingel, das hat mir sehr geholfen.

Ich denke ich kann das ganze zusammensetzen fur meine Schulaufgaben.
Bis nachste mal.


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