Hallo an alle,
im Rahmen einer Fallstudie soll ich hier u.a.folgende Aufgabenstellung lösen.
Bilanz zum 31.12. der Firma ZZZZZ AG
Grundkapital 12.000.000 €
Bilanzgewinn 1.977.000 €
Gesamtkapital 92.182.000 €
Das Grundkapital soll zum Anfang des Jahres von 12 Mio um 4 Mio zum Ausgabekurs von 170% erhöht werden. Die neuen Aktien soll die Firma XX AG (Ausenfinanzierung) zum Ausgabekurs übernehmen. Der Gewinn ist als Dividende auszuzahlen.
Kann man hier stille Rücklagen berechnen?
Ich bedanke mich für eventuelle Hilfestellungen.
PS :@ H.Zingel Kann man nach alten beiträge noch irgendwo suchen???
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Finanzierung
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#1 27.04.2004 11:11 Uhr
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Gast | |
#2 27.04.2004 17:03 Uhr
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
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Also, stille Reserven entstehen durch Unterbewertung der Aktiva (z.B. durch AfA) und durch Überbewertung der Passiva (z.B. Höchstbewertung von Schulden).
Wenn Du um 4 Mio Grundkapital zu 170% Ausgabekurs, also zu 1,70 EUR/Aktie erhöhst, dann spiegelt dieser Marktkurs (nicht Bilanzkurs!) die Wert- oder Geringschätzung des Marktes wieder - und das kann eine Bewertung der stillen Reserven aber auch des originären Firmenwertes sein. ich habe aber das Gefühl, daß noch irgendwelche Daten irgendwo herkommen müssen, um stille Reserven zu <I>berechnen</I>??
Das alte Forum wurde nicht gelöscht, nur gesperrt, damit alle User hier her kommen. Es kann daher noch unter f24.parsimony.net/forum61692/ besichtigt werden. Daß die Suchfunktion bei Parsimony aber dauernd nicht funktioniert, kann ich leider nicht ändern :-( « Zuletzt durch Betriebswirt am 13.09.2012 18:19 Uhr bearbeitet. » |
#3 28.04.2004 10:12 Uhr
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Gast |
Hallo Herr Zingel,
ich habe die Bilanz mit GuV zur Verfügung. Welche Daten daraus benötige ich für die stillen Rücklagen noch?? Danke für ihre Hilfe - mich macht die Aufgabe |
#4 28.04.2004 15:14 Uhr
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
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Hi,
Fahnde in den Dir zur Verfügung stehenden Anlagen (z.B. im Anhang oder im Lagebericht) nach zhwei Arten von Sachverhalten: - Unterbewertung von Aktive, z.B. durch Abschreibung: sind Anlagen am Markt mehr wert als in der Bilanz? - Überbewertung von Schulden: sind Verbindlichkeiten ausgewiesen, die Du gar nicht zahlen mußt, z.B. Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Kurs verfallen ist, oder Rückstellungen, die aufgelöst werden könnten? Beides führt zu stillen Reserven! |
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