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Liebhaberei, auf Anregung von Olaf

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Im der Diskussion "Kleinunternehmerregelung § 19 (1) UStG" hatte Olaf folgende, sehr interessante Frage aufgeworfen.
Weil das ein ESt-Problem ist, schlage ich vor, dieses Thema zutreffenderweise hier zu diskutieren.

"Olaf" schrieb
Moin Peter,

super und vor allem deutlich geschrieben den § 19 UStG, aber mal Butter bei die Fische, ==>wie lange<== "kann" man denn ein Kleinunternehmen führen, so dass am Jahresende in der GUV ein dickes Minus für den Kleinunternehmer herauskommt und er mit einer Rückerstattung vom Finanzamt rechnen kann, OHNE daß das FA ihm Liebhaberei vorwirft?
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Ich laß fairerweise erstmal Achim den Vortritt, der sich bei USt schon einmal dazu geäußert hat.

Peter
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...und Achim macht es sich einfach :lol:

"olaf" schrieb
Moin Peter,

super und vor allem deutlich geschrieben den §§ 19, aber mal Butter bei die Fische, ==>wie lange<== "kann" man denn ein Kleinunternehmen führen, so dass am Jahresende in der GUV ein dickes minus für den Kleinunternehmer herauskommt und er mit einer Rückerstattung vom Finanzamt rechnen kann, OHNE das das FA ihm eine Liebhaberei vorwirft?


"Achim" schrieb
Siehste hier geht´s doch schon los (Verweis auf andere Postings)

Nicht durcheinanderwerfen:
Kleinunternehmer i. S. § 19 ist Umsatzsteuerrecht, der Begriff Liebhaberei kommt aus dem Einkommensteuerrecht

Das Umsatzsteuerrecht kennt nur die Einnahmenerzielungsabsicht, das Einkommensteuerrecht verlangt hingegen Gewinnerzielungsabsicht ....zeitliche Dauer von Verlusten kommt auf den Einzelfall an...das Gesetz sagt hierzu nichts, aber einige Richter haben das schon getan...

Achim


Achim


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