Weil das ein ESt-Problem ist, schlage ich vor, dieses Thema zutreffenderweise hier zu diskutieren.
"Olaf" schriebMoin Peter,
super und vor allem deutlich geschrieben den § 19 UStG, aber mal Butter bei die Fische, ==>wie lange<== "kann" man denn ein Kleinunternehmen führen, so dass am Jahresende in der GUV ein dickes Minus für den Kleinunternehmer herauskommt und er mit einer Rückerstattung vom Finanzamt rechnen kann, OHNE daß das FA ihm Liebhaberei vorwirft?
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Ich laß fairerweise erstmal Achim den Vortritt, der sich bei USt schon einmal dazu geäußert hat.
Peter