Ist folgende Aussage richtig oder falsch?
Der in eine OHG neu eintretende Gesellschafter haftet im vollen Umfang für die Altschulden der Gesellsachaft, wenn im Gesellschaftsvertrag hierzu nicht anderes geregelt ist.
lg
Forum
Regelung bei der OHG
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#1 19.01.2011 13:09 Uhr
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#2 02.02.2011 18:26 Uhr
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Was ist das hier für ein Forum??? Nicht einmal einfache Fragen werden beantwortet, geschweige denn in einer angemessenen Zeit!
Sehr sehr traurig für die Betreiber dieser Seite!!!!! |
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