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Handelskauf und Gefahrübergang

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Registriert: Sep 2019
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Hallo zusammen,

ich bin beim Lernen für meine BWL Grundlagen Klausur leider vor eine (zugegeben recht kleine) Wand gelaufen, was Kaufverträge und Gefahrübergang anbelangt.

Ausgangspunkt ist folgender Geschäftsfall:

Firma A mit Sitz in München kauft bei Firma B mit Sitz in Berlin Holz für die Produktion. Als Liefertermin hat man sich auf den 8. Oktober 2019 geeinigt. Es sind keine weiteren Vereinbarungen getroffen worden. Auf dem Weg der Lieferung wird der LKW der Firma B in einen Unfall verwickelt, und erleided einen Achsbruch. Zudem wird die Ware beschädigt. Die Lieferung kommt also nicht an, und Firma B hat kein weiteres Holz auf Lager. Da Firma A fest mit der Lieferung geplant hat geht ein Kundenauftrag verloren.

Frage 1: Hat Firma B ihre Pflichten nach Kaufvertrag verletzt?
Frage 2: Wie kann sich Firma A zukünftig gegen Fälle dieser Art schützen?

Zu Frage 1: Es handelt sich zweifelsfrei um einen zweiseitigen Handelskauf (B2B), damit liegt, sofern nichts anderes vereinbart, der Erfüllungsort mitsamt Gefahrübergang am Geschäftssitz des Schuldners. Also am Sitz der Firma B in Berlin. (269 BGB) Somit hat die Ware bei der Übergabe an den Frachtführer mangelfrei zu sein, welche sie anscheinend war. Damit hat Firma B die aus dem Kaufvertrag einhergehenden Pflichten nicht verletzt. Der Gläubiger hat somit keinen Gewährleistungsanspruch und auch keinen Anspruch auf Schadenersatz, da das Vereinbaren eines Liefertermins bzw. die alleinige Übernahme der Transportkosten den Erfüllungsort samt Gefahrübergang nicht an den Sitz des Gläubigers verschieben.

Ist das so korrekt?
Mitglied
Registriert: Jul 2017
Beiträge: 314
Hallo,

ich bin hier sicherlich nicht der Experte, aber ich meine, dass bei einem Handelskauf der Gefahrenübergang geschieht, wenn die Ware in den Machtbereich des Käufers übergeht. In diesem Fall also vom Transporteur an den Käufer. Damit hat Firma B den Kaufvertrag nicht erfüllt.

Firma A kann solche Risiken natürlich absichern, entweder, indem ein entsprechendes Lager ausgebaut wird (verursacht Kosten), ein Zulieferernetz aufbaut oder sich im wortwörtlichen Sinne versichert.

Absolut keine Gewähr auf Richtigkeit.

Viele Grüße

Chris


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