Hallo liebe Leute
ich übe gerade für eine vorstehende Klausur und komme bei dieser Übung einfach nicht weiter
ANGABE:
Gegeben sei folgender Steuertarif: Die Einkommenssteuer ist null bei einem jährlichen zu versteuerten Einkommen (b) von 7.000 € und darunter. Sie beträgt für:
B zwischen 7000 und 20000 ----> (B-7000)*4165/17000
B über 20000 ----->(B-20000)*0,7+3185
(i) Wie hoch ist der Durschnittssteuersatz für eine Person mit EInkommen B=12500 €. Bezeichnen Sie dies mit S1
(ii) WIe hoch ist der Grenzsteuersatz für eine Person mit Einkommen B=16500€? Bezeichnen Sie dies mit S2
(iii) Nehmen Sie an, eine Person mit Einkommen B=48000 € ist verheiratet, der Partner bezieht kein Einkommen. Wie hoch ist die Steuer dieser Person bei Ehegattensplittung? Bezeichnen Sie dies mit S3
in Endformel einsetzten = S1 * S2 * S3
a. 18,76
b. 241, 67
c. 81, 31
d. 156, 74
e, 252, 75
Das sind die Antwortmöglichkeiten von a nach e
Hättet ihr eine Idee?
Ich wäre so vorgegangen:
S1 hätt ich so berechnet:
(12500-7000)*4165/17000= 1347,5
1347,5/12500 = 0,1078
S2 so: 4165/17000 = 0,245
wegen dieser Begrüdnung: Der Grenzsteuersatz ergibt sich aus der ersten Ableitung der Steuerbetragsfunktion
bei S3 muss das Ehegattensplitting angewendet werden, die allg. Formel lautet ja 2*T((Bf+Bm)/2)
Ich hoffe auf eure Vorschläge
Danke im Voraus
Forum
Einkommenssteuer
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#1 23.05.2019 02:13 Uhr
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#2 26.05.2019 19:44 Uhr
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Hallo,
Durchschnittssteuer bedeutet Steuerschuld/Einkommen - sehe ich so wie du. Grenzssteuer ist bei 16.500 im zweiten Segment des Steuertarifs - sehe ich auch so wie du. Egegattensplitting hast du auch richtig aufgestellt, musst nur 2x die Steuerschuld für 24.000 hernehmen. Von daher, sehe ich alles genauso. :-) Viele Grüße Chris |
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