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Gewerbesteuer Finanzierungsanteil

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Registriert: Jun 2013
Beiträge: 2
Hallo,

auf den Gewerbeertrag rechnet man ja noch den Finanzierungsanteil drauf um dann damit die Gewerbesteuer zu bestimmen.
Beispiele für Finanzierungsanteil sind z.B. für Ladenmiete, Zinsaufwendungen für Schulden,...
(siehe: https://www.steuer-schutzbrief.de/gewerbesteuer-hinzurechnungen.html)

Das heißt man muss für das Zurückzahlen von Schulden noch Steuern zahlen? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Mitglied
Registriert: Jul 2017
Beiträge: 314
Hallo,

so kann man das nicht sehen, auch wenn es zunächst den Anschein erweckt. Für die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist die übliche Betriebstätigkeit und die damit zusammenhängende Ertragskraft wichtig - neben den Hinzurechnungen gibt es ja auch Kürzungen, die vorgenommen werden. Außerdem fließt nur ein Bruchteil des Finanzierungsanteils in die Bemessungsgrundlage.

Es geht hier somit im Wesentlichen darum, Unternehmen mit unterschiedlichen Finanzierungsmodellen gleich zu behandeln. Gleichzeitig soll es keinen Anreiz für eine Überschuldung geben. Daher findet die Fremdfinanzierung über die Hinzurechnungen von Fremkapitalzinsen hier besondere Erwähnung. Man kann sich das so vorstellen, dass ein Unternehmen A im Vergleich zu einem Unternehmen B bei sonst gleichen Zahlen durch eine Eigenfinanzierung bspw. einer Maschine eine höhere Steuerlast hätte als das Unternehmen B bei Fremdfinanzierung. Die Hinzurechnung wirkt dem entgegen und behandelt die Unternehmen dann gleich - zumindest einigermaßen.

Tatsächlich kann man dieses Prinzip aber auch stark kritisieren, da das Finanzamt immer von einem Idealbetrieb als Benchmark ausgeht, den es so in der Realität nicht (mehr) geben kann. Im Vergleich zu diesem "Idealbetrieb" werden dann Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Bemessungsgrundlage Jahresgewinn vorgenommen.

Viele Grüße

Chris


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