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Bildung einer Rückstellung ein Passivtausch?

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Mitglied
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 6
Hallo zusammen,

Es taucht die Frage auf, ob die Bildung einer Rückstellung einen Passivtausch darstellt oder nicht.

Ich bin dabei der Ansicht dass die Bildung noch keinen Tausch darstellt, denn aus welcher Bilanzposition soll "getauscht" werden?

Die Auflösung der Rückstellung dagegen ist ein Passivtausch, da hier aus einer Rückstellung eine Verbindlichkeit wird.

Liege ich da mit meiner Meinung falsch und wenn ja, warum.

Danke für eure antworten.

Beste Grüße sendet
MH56
Mitglied
Registriert: Jul 2017
Beiträge: 314
Hallo MH56,

eine Rückstellung wird grundsätzlich gebildet, indem ein Aufwandskonto im Soll und ein Rückstellungskonto im Haben belastet werden. Aufwandskonten sind Unterkonten des GuV-Kontos, das wiederum Unterkonto des Eigenkapitalkontos ist. In dem Sinne könnte man es als Passivtausch begreifen, da nur die Passivseite der Bilanz betroffen ist --> der verbuchte Aufwand mindert den Gewinn, dieser geht in das Eigenkapital dann ein --> Im Vergleich ohne Rückstellung ist das Eigenkapital mit Rückstellung kleiner und eben eine Rückstellung wurde gebildet, die gesondert auszuweisen ist.

Wird eine Rückstellung aufgelöst, kommt es halt darauf an, ob sie mit der tatsächlichen Zahlung übereinstimmt. Die tatsächliche Zahlung muss getätigt werden, d.h. aus der unsicheren Verbindlichkeit - das ist ja eine Rückstellung - wird eine sichere Verbindlichkeit (wird direkt gezahlt, löst sich die Verbindlichkeit mit der Zahlung per Bank oder Kasse auf). War die Rückstellung zu groß, wird der Unterschied zur tatsächlichen Zahlung auf ein Ertragskonto gebucht. War sie zu klein, dann auch ein Aufwandskonto. Dieser Teil verbleibt somit auf der rechten Bilanzseite, wenn man so will.

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.

Viele Grüße

Chris


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