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GbR: Auszahlung an Ausgeschiedene

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Mitglied
Registriert: Feb 2018
Beiträge: 1
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass meine Anfrage hier im richtigen Unterforum ist.

Anbei eine grundsätzliche Verständnisfrage zu einem möglichen Umgang mit Ausgeschiedenen in einem Gesellschaftervertrag.

Hierzu ein Beispiel, bewusst mit kleinen Zahlen:

Eine GbR wird mit 4 Personen gegründet.

Person 1 steigt nach 2 Monaten aus. Bis zu diesem Tag wurden 800 € Ausgaben getätigt und keine Einnahmen erwirtschaftet.

Im Vertrag ist hierzu zunächst folgende Regelung getroffen:

Zum Tag seines Ausscheidens ist der Aussteigende zur anteiligen Zahlung der Ausgaben verpflichtet, welche bis zum Tages seines Ausscheidens entstanden sind.

In diesem Fall also 200 €

Was ist nun, wenn die GbR zum Jahresabschluss 800 € oder mehr Einnahmen erwirtschaftet hat. Sollte dann der Investitionsanteil von 200 € an den Ausgeschiedenen zurückgezahlt werden?

Ich frage deshalb, weil die Einnahmen ja nicht durch den Ausgeschiedenen entstanden sind (Arbeitskraft, Zeit), sondern durch die verbleibenden Gesellschafter. Gleichzeitig wäre das Geschäft evtl. nie zustande gekommen, wenn der Ausgeschiedene nicht mit investiert hätte..

Das Gedankenspiel sähe evtl. anders aus, wenn mit wesentlich höheren Zahlen gearbeitet wird. Z.B. anstelle von 200 €, 200.000 €.
Wenn ich in diese Fall nach 2 Monaten - warum auch immer - ausscheide, dann habe ich letztlich ein enormes Verlustgeschäft gemacht.

Wie würdet Ihr handeln?

Danke und Grüße
quote
Mitglied
Registriert: Jul 2017
Beiträge: 314
Hallo quote,

da es sich hier um eine rechtliche und keine betriebswirtschaftliche Frage handelt, kann dir das sicherlich nur ein Fachanwalt für genau diesen Fall beantworten. Es hängt in erster Linie davon ab, wie der Gesellschaftervertrag aussieht, wäre meine einfache - und sehr vorsichtige - Antwort.

Unabhängig vom Vertrag hängt die genaue sicherlich auch an den Gründen des Ausscheidens und dem Verhältnis der Gesellschafter zueinander ab. Ich denke, deine Frage lässt sich daher nicht so einfach beantworten und eine Rechtberatung kann hier ohnehin nicht geleistet werden und ist auch nicht gewollt.

Viele Grüße

Chris


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